Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pflege@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenEs gibt verschiedene Formen der Pflegeversicherung. Die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung muss per Gesetz jeder haben, der krankenversichert ist. Daneben gibt es die Pflegeversicherung. Sie kann neben der Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden, um sich für den Ernstfall zusätzlich abzusichern.
In Deutschland wurde die Pflegepflichtversicherung am 1. Januar 1995 eingeführt. Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, muss seitdem auch pflegeversichert sein.
Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert – die zuständige Pflegekasse ist bei ihrer Krankenkasse angegliedert. Privatversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Die Pflegepflichtversicherung reicht im Ernstfall allerdings nicht aus, um alle Pflegekosten zu bezahlen. Daher bietet sich eine zusätzliche, freiwillige Vorsorge in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung an.
Damit schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch seine Angehörigen. Denn wenn das eigene Geld nicht mehr ausreicht, um die Kosten zu bezahlen, müssen unter Umständen die nächsten Verwandten einspringen.
Wer sich für eine private Pflegezusatzversicherung entscheidet, kann zwischen verschiedenen Formen wählen.
Die am häufigsten verbreitete Form ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie bezahlt im Pflegefall ein vereinbartes Pflegegeld aus, über das der Versicherte frei verfügen kann.
Die Pflegekostenversicherung ist an die tatsächlich anfallenden Pflegeleistungen gebunden. Der Versicherte bekommt nur dann Kosten erstattet, wenn er entsprechende Rechnungen bei seiner Versicherung einreichen kann.
Die Pflegerentenversicherung bezahlt im Pflegefall eine lebenslange Pflegerente aus. Sie ist allerdings teurer als eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung.
Als weitere Variante gibt es den Pflege-Bahr. Diese Form der Pflegeversicherung wird staatlich gefördert. Die Leistungen sind allerdings begrenzt und reichen im Ernstfall nicht aus, um die anfallenden Kosten vollständig zu decken.