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mehr erfahrenRund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Angebote wie etwa ein ambulanter Pflegedienst ermöglichen, dass Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Aber auch ein Pflegedienst kostet Geld.
Eine Pflegeversicherung zahlt daher meist auch dann, wenn Sie sich für eine häusliche Pflege entscheiden. Da die Pflege in einem Heim teurer ist, gibt es in der Regel eine Abstufung der Auszahlungssumme, wenn Sie zu Hause versorgt werden. Außerdem gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher ist meist auch der Auszahlungsbetrag.
Je nach Tarif und Art der Versicherung gibt es allerdings Unterschiede bei der Auszahlung.
Haben Sie sich etwa für eine Pflegetagegeldversicherung entschieden, wird Ihnen je nach Pflegegrad eine bestimmte Summe ausbezahlt. Bei vielen Anbietern können Sie diese selbst mitbestimmen, andere Versicherer geben die Geldleistungen fest vor. Für was Sie ihr Pflegetagegeld ausgeben – ob für die Bezahlung eines Pflegedienstes, für Lebensmittel oder eine Haushaltshilfe – bleibt Ihnen überlassen.
Das gilt allerdings nicht bei einer Pflegekostenversicherung. Hier darf das Geld nur für Leistungen ausgegeben werden, die unmittelbar Ihre Pflege betreffen – also etwa für einen Rollstuhl oder den Pflegedienst. Diese Kosten müssen durch entsprechende Rechnungen belegt werden. Übernehmen Angehörige die Pflege, erbringt die Pflegekostenversicherung nur wenige bis gar keine Leistungen.