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Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenBeim Abschluss einer Pflegeversicherung wird die Höhe des Pflegegeldes festgelegt. Manche Pflegeversicherungen bieten zudem eine Pflegegeld-Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Sie ermöglicht dem Versicherten flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten während der Vertragslaufzeit.
Eine Erhöhung des Pflegegeldes ist dann beim Eintritt bestimmter Ereignisse möglich – etwa bei einer Heirat oder wenn der Ehepartner pflegebedürftig wird. Mit der Erhöhung des Pflegegeldes geht auch eine Erhöhung der Beiträge einher.
Bei welchen Ereignissen eine Erhöhung möglich ist und um welchen Betrag erhöht werden kann, ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Neben der Erhöhung ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung beinhalten manche Pflegeversicherungen eine Nachversicherungsgarantie – beide Tarifmerkmale sollten allerdings nicht miteinander verwechselt werden.
Eine Nachversicherungsgarantie bedeutet, dass der Versicherte die Option hat, während der Vertragslaufzeit in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Bei der Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung wird nur das Pflegegeld erhöht – der Tarif bleibt der gleiche.
Zudem beinhalten die meisten Pflegeversicherungen eine Dynamik. Das bedeutet, dass das Pflegegeld in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Wert erhöht wird – so kann das Pflegegeld stückweise an steigende Pflegekosten angepasst werden.
Bei einer Erhöhung des Pflegegeldes steigen auch die Beiträge.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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