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mehr erfahrenAuch Privatversicherte können eine Pflegeversicherung abschließen – sie sollten dies sogar tun. Denn die Leistungen, die sie aus ihrer Pflegepflichtversicherung erhalten, reichen im Ernstfall nicht aus, um die anfallenden Pflegekosten zu decken. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
Meist geht der Krankenversicherungsschutz von Privatversicherten über den Schutz gesetzlich Versicherter hinaus. Denn wer privat krankenversichert ist, kann den Umfang seiner Krankenversicherungsleistungen individuell wählen.
Bei den Pflegeleistungen gilt dies allerdings nicht. Hier sind die Leistungen jeder privaten Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben und damit gleich.
Die privaten Anbieter sind dazu verpflichtet, den Versicherten den gleichen Schutz zu gewährleisten wie die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Und dieser Schutz reicht lediglich aus, um im Pflegefall einen Teil der Kosten zu bezahlen.
Pflegebedürftige, die sich etwa stationär pflegen lassen möchten, müssen im bundesweiten Durchschnitt mit einem pflegebedingten Eigenanteil von rund 3.000 Euro im Monat rechnen. Um solche Kosten decken zu können, ist es auch für Privatversicherte sinnvoll, mit einer Pflegezusatzversicherung zusätzliche vorzusorgen.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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