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mehr erfahrenDie Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung können grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. In der Praxis wirken sich die Beiträge allerdings meist nicht auf die Steuerlast aus.
Bei der Angabe von Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung gilt eine Höchstgrenze, bis zu der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Diese Grenze liegt bei Angestellten und Beamten bei 1.900 Euro. Bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt sie bei 2.800 Euro (Stand: 2018).
Die Höchstgrenze wird allerdings meist schon mit den Beiträgen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung überschritten. Bei privat Krankenversicherten gilt dieselbe Grenze.
Ist die Grenze bereits überschritten, werden weitere Versicherungsbeiträge nicht mehr berücksichtigt. Nur wenn die anderen Vorsorgeaufwendungen unter der Grenze liegen, vermindern weitere Beiträge – wie etwa für die private Pflegezusatzversicherung – die Steuerlast.