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Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenAlle Änderungen, die Ihren Versicherungsvertrag betreffen, sollten Sie Ihrer Versicherung schriftlich mitteilen. Wenn Sie etwa umgezogen sind oder eine andere Bankverbindung haben, sollte die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig informiert werden.
Wenn Sie Ihr vereinbartes Pflegegeld erhöhen möchten, ist dies in der Regel nur möglich, wenn Sie einen Tarif mit Erhöhung ohne erneuter Gesundheitsprüfung abgeschlossen haben. Dann können Sie das Pflegegeld bei bestimmten vertraglich festgelegten Ereignissen – wie etwa einer Heirat – erhöhen. Auch in diesem Fall sollten Sie Ihre Versicherung zeitnah schriftlich informieren.
Wenn Sie Ihre Pflegeversicherung über CHECK24 abgeschlossen haben, können Sie zur Vertragsänderung auch unsere Kundenberater informieren. Wir leiten Ihre Angaben gerne an den Versicherer weiter.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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