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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 15.01.2024
Ihre bestehende Pflegeversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Versicherungen ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr. Sollten Sie diese Frist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in vielen Fällen automatisch um ein weiteres Jahr.
Zudem gilt meist eine Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung erst nach dem Ablauf dieser Laufzeit kündigen können. Sollte Ihre Versicherung die Beiträge erhöhen, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Versicherung auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Das Gleiche gilt, wenn die Versicherung Ihre Leistungen kürzen sollte, ohne gleichzeitig den Beitrag zu senken.
Nachdem Ihre Versicherung Sie über die Beitragserhöhung oder Leistungskürzung informiert hat, haben Sie in der Regel zwei Monate Zeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten gilt in diesem Fall nicht.
Für online abgeschlossene Verträge gilt zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Art |
Kündigungsfrist |
---|---|
Ordentliche Kündigung |
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit |
Außerordentliche Kündigung Beitragserhöhung / Leistungskürzung |
2 Monate nach Erhalt der Mitteilung |
Widerruf Nur bei Online-Abschluss |
Bis zu 14 Tage nach Abschluss des Tarifs |
Nach Kündigung nicht mehr abgesichert
Bedenken Sie bei der Kündigung Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung, dass Sie im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit nicht abgesichert sind. Die eingezahlten Beiträge bekommen Sie nicht zurückerstattet. Eine Kündigung sollte daher genau überlegt sein.
Um Ihre Pflegeversicherung zu kündigen, senden Sie ein Kündigungsschreiben an Ihren Versicherungsanbieter. Das Kündigungsschreiben sollte die wichtigsten Daten zu Ihrer Person und Ihrem Vertrag sowie den Wunsch der Kündigung beinhalten. Falls Sie das Schreiben nicht selbst erstellen möchten, können Sie online mehrere Musterkündigungen finden. Vereinzelt bieten die Versicherungsgesellschaften solche Kündigungsschreiben direkt an.
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, um im Zweifelsfall eine rechtliche Absicherung darüber zu haben, dass die Versicherung Ihre Kündigung auch erhalten hat. Alternativ können Sie sich auch telefonisch mit Ihrem Versicherungsanbieter in Verbindung setzen. Dieser kennt die spezifischen Details und Anforderungen Ihres Versicherungsvertrags am besten und kann Ihnen genau sagen, was es für Ihre Kündigung zu beachten gibt.
Eine Pflegeversicherung zu besitzen, kann für Personen jeder Altersgruppe sinnvoll sein. Die Gründe, warum eine Pflegeversicherung sinnvoll sein kann, sind vielseitig. Die finanzielle Absicherung wird dabei am häufigsten genannt. Denn wenn der Pflegefall eintritt, reichen die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung meist nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Außerdem sind durch die alternde Gesellschaft immer mehr Menschen von einer finanziellen Pflegelücke betroffen.
Eine Pflegeversicherung dient dazu diese Lücke zu schließen. Sie ist daher sinnvoll, wenn Sie im Pflegefall eine Versorgung sicherstellen möchten, ohne dadurch Ersparnisse aufbrauchen oder Angehörige finanziell belasten zu müssen.
Sie sollten sich daher die Kündigung Ihrer Pflegeversicherung gut überlegen. Falls Sie mit Ihrer Versicherung unzufrieden sind, bietet sich ein Wechsel der Pflegeversicherung möglicherweise eher an.
Sie können Ihre bestehende Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vor Abschluss einer neuen Police müssen Sie allerdings wieder Gesundheitsfragen beantworten. Zudem können angesparte Alterungsrückstellungen nur bei einem Wechsel innerhalb eines Versicherungsanbieters übertragen werden.
Sie sollten daher genau überprüfen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Dazu vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter miteinander. Nutzen Sie dafür bequem den kostenlosen Versicherungsvergleich von CHECK24. Bei Fragen stehen Ihnen die CHECK24-Experten der Pflegeversicherung gerne zur Verfügung.
Sollten Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, lässt sich Ihr alter Vertrag in der Regel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Wir empfehlen einen nahtlosen Übergang zwischen der alten und neuen Versicherung, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. Sie sollten daher erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage der neuen Versicherung vorliegen haben.