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Beitragsbefreiung

In der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es Tarife mit und ohne Beitragsbefreiung. Bei Tarifen mit Beitragsbefreiung muss der Versicherte beim Erreichen eines bestimmten Pflegegrades keine Beiträge mehr bezahlen.

Je nach Tarif gilt die Beitragsbefreiung dann bereits ab dem niedrigsten Pflegegrad 1 oder dem Erreichen eines im Vertrag festgelegten höheren Pflegegrades.

Bei einem Tarif ohne Beitragsbefreiung müssen die Beiträge im Falle einer Pflegebedürftigkeit weiterhin bezahlt werden. Bei einem solchen Tarif sollten Verbraucher darauf achten, dass das gewählte Pflegegeld für alle Pflegegrade ausreichend hoch ist, um die Versicherungsbeiträge auch im Pflegefall entrichten zu können.

Tipp: In der Regel sind Verträge mit Beitragsbefreiung etwas teurer. Überlegen Sie daher vor dem Abschluss Ihrer Versicherung, ob Ihnen diese Leistung wichtig ist.

Beitragsaussetzung beim Eintritt einer bestimmten Lebenssituation

Neben einer Beitragsbefreiung im Leistungsfall gibt es Pflegeversicherungs-Tarife, die eine Beitragsaussetzung beim Eintritt einer bestimmten Lebenssituation vorsehen. Eine solche Lebenssituation kann etwa Arbeitslosigkeit oder Elternzeit sein.

Wer einen entsprechenden Tarif abgeschlossen hat, wird für diesen Zeitraum von der Beitragszahlung befreit. Sollte eine Pflegebedürftigkeit während der Beitragsaussetzung eintreten, leistet die Versicherung in dieser Zeit allerdings nicht.

Die Versicherung übernimmt wieder alle vertraglichen Leistungen, sobald die Zahlungs-Pause beendet wurde. Das gilt auch für Versicherungsfälle, die währenddessen eingetreten sind – solange die daraus folgenden Leistungen in die Zeit nach der Beitragsaussetzung fallen.

Keine Beitragsbefreiung beim Pflege-Bahr

Versicherte, die einen Pflege-Bahr-Vertrag abgeschlossen haben, können sich im Leistungsfall nicht von den Beitragszahlungen befreien lassen. Der Beitrag muss in jedem Pflegegrad weiterhin bezahlt werden – dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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