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mehr erfahrenWer Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit erhalten will, muss einen Antrag bei seiner gesetzlichen Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), einen Pflegegrad festzustellen.
Bei Privatversicherten ist Medicproof zuständig, der Dienst der privaten Versicherer.
Teilweise bieten private Pflegeversicherungen die Möglichkeit einer zweiten, unabhängigen Begutachtung an. Eine solche Begutachtung wird Besserprüfung genannt.
Sollte die Versicherung eine Besserprüfung anbieten, kann sich der Versicherte erneut begutachten lassen. Durch eine zweite Begutachtung besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird.
Dies ist von Vorteil, da in einem höheren Pflegegrad meist auch mehr Pflegegeld ausbezahlt wird.
Eine Besserprüfung darf für den Versicherten keine negativen Folgen haben. Sollte bei der zweiten Begutachtung kein höherer Pflegegrad festgestellt werden, gilt nach wie vor der vom MDK oder von Medicproof festgestellte Grad.