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Betreute Wohngemeinschaft

In einer betreuten Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Pflegebedürftige eine barrierefreie Wohnung oder ein Haus. Meist gibt es sechs bis acht Bewohner pro Wohngemeinschaft.

In der Regel hat jeder Bewohner sein eigenes Zimmer. Zudem gibt es Gemeinschaftszimmer sowie eine gemeinsam genutzte Küche. Betreuer unterstützen die Bewohner bei der Haushaltsführung – etwa beim Kochen oder Saubermachen. Die Pflege der Bewohner übernehmen ambulante Pflegedienste.

Betreute Wohngemeinschaften werden häufig von Pflegediensten, Seniorenvereinen oder Angehörigen der Pflegebedürftigen gegründet.

Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Heimrecht

Pflegeheime unterliegen in Deutschland dem Heimrecht. Dieses legt Mindestanforderungen fest, die Heime zu erfüllen haben – etwa beim Bau oder der Organisation der Pflege.

Für betreute Wohngemeinschaften gilt dies jedoch nicht. Die Bewohner oder ihre gesetzlichen Vertreter bestimmen hier selbst, wie Wohnung und Pflege gestaltet werden sollen. Es gibt daher allerdings auch keine Qualitätskontrolle der Betreuung.

Die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung zahlt die Sätze für eine normale, ambulante Betreuung.

Für psychisch Kranke und Demente besonders geeignet

Vor allem für psychisch kranke oder demente Pflegebedürftige sind Wohngemeinschaften geeignet. In der Regel benötigen sie in einer betreuten Wohngemeinschaft weniger Medikamente.

Die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft kostet in der Regel ungefähr so viel wie ein Platz im Pflegeheim.

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