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Betreuungskraft

Eine Betreuungskraft arbeitet in einer Pflegeeinrichtung und betreut dort die pflegebedürftigen Bewohner. Sie soll Personalmängel ausgleichen und Pflegefachkräfte entlasten, indem sie den zusätzlichen Beschäftigungsbedarf der Heimbewohner abdeckt.

Um als Betreuungskraft arbeiten zu können, ist eine mehrwöchige Weiterbildung nötig. Damit soll es Menschen ohne wesentliche Vorkenntnisse innerhalb kurzer Zeit ermöglicht werden, eine Beschäftigung im Pflegebereich aufzunehmen. 

Aufgaben von Betreuungskräften

Betreuungskräfte sollen das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen steigern, indem sie sich mit ihnen beschäftigen und ihnen Sicherheit und Orientierung vermitteln. Gruppen- und Alltagsaktivitäten, die dabei unternommen werden, sind etwa Malen, Kochen, Spielen oder Vorlesen. Die Aktivitäten sollen sich nach den individuellen Wünschen der Betreuten richten.

Zudem sollen die Pflegebedürftigen mit ihren Betreuungskräften über Alltägliches und ihre Sorgen sprechen können.

Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte

Die Aufgaben und nötigen Qualifikationen von Betreuungskräften wurden von den Krankenkassen in Richtlinien erfasst. Demnach müssen Betreuungskräfte ein Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung mit einem Umfang von 40 Stunden leisten.

Darauf folgt eine Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden. Diese umfasst einen Basis- und Aufbaukurs zur Betreuungsarbeit sowie ein weiteres Praktikum.

Schließlich müssen Betreuungskräfte regelmäßige Fortbildungen absolvieren, die jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden umfassen.

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