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Einmalzahlung

Beinhaltet eine Pflegeversicherung eine Einmalzahlung, bezahlt der Versicherer beim Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder in manchen Fällen bei einer Höherstufung in den Pflegegraden eine feste Summe aus.

Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt oder schwerer wird, fallen oft hohe Kosten an. Während die Pflegepflichtversicherung einige Hilfsmittel erstattet, muss eine höherwertigere Ausstattung – etwa beim Rollstuhl – selbst bezahlt werden. Auch der Umzug in ein Heim oder Umbaumaßnahmen des eigenen Wohnumfeldes können hohe Kosten verursachen. Eine Einmalzahlung ist daher hilfreich, um solche Mehrkosten zu decken.

Tarife mit Einmalzahlung

Je nach Tarif wird eine Einmalzahlung geleistet, wenn der Versicherte erstmals pflegebedürftig oder in den Pflegegraden höhergestuft wird. Auch die Höhe der Einmalzahlung ist von Tarif zu Tarif verschieden.

Tipp: In der Regel sind Tarife mit Einmalzahlung teurer als solche, die diese Leistung nicht vorsehen. Überlegen Sie vor dem Abschluss Ihrer Versicherung daher genau, ob Sie eine Einmalzahlung benötigen.  

Einmalzahlung als zusätzlich versicherbare Option

Viele Versicherer bieten an, eine Einmalzahlung als Zusatzleistung mitzuversichern. In diesem Fall kann der Versicherte die Höhe der Einmalzahlung meist mitbestimmen.

Gleichzeitig gilt in der Regel: je höher die Einmalzahlung, desto höher sind auch die zu zahlenden Beiträge.

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