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mehr erfahrenZur Grundpflege zählen alle Leistungen, die einen Pflegebedürftigen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität unterstützen. Dazu gehören beispielsweise das Waschen, die Aufnahme von Nahrung oder das An- und Ausziehen.
Sie unterscheidet sich von der hauswirtschaftlichen Versorgung, die Unterstützungen für die Haushaltsführung beinhaltet.
Leistungen in der Grundpflege
Bereich | Beispiele / Beschreibung |
Körperpflege | Waschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- / Darmentleerung |
Ernährung | Mundgerechtes Zubereiten, Aufnahme der Nahrung |
Mobilität | Aufstehen und Zubettgehen, An- und Ausziehen, Gehen, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung |
Zusammen mit der hauswirtschaftlichen Versorgung war die Grundpflege bis Ende 2016 dafür entscheidend, welche Pflegestufe ein Betroffener erhielt. Dabei wurde für jeden Bereich der Zeitaufwand geschätzt, der für die Pflege geleistet werden musste.
So musste für die Pflegestufe I ein Bedarf von mindestens 45 Minuten täglich für die Grundpflege vorliegen. Für die Pflegestufe II musste der Bedarf bei mindestens zwei Stunden liegen, für die Stufe III bei vier Stunden.
Seit 2017 gibt es eine Einteilung in Pflegegrade. Hierfür wird die Selbstständigkeit einer Person im Alltag bestimmt. Der Zeitaufwand für die Grundpflege wird nicht mehr gesondert ermittelt.