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mehr erfahrenBis Ende 2016 wurden Menschen, die als besonders pflegebedürftig galten, als Härtefall eingestuft. Damit erhielten sie von der Pflegepflichtversicherung einen Aufschlag auf die Leistungen der höchsten Pflegestufe 3.
Insgesamt zahlte die Pflegepflichtversicherung bei einem Härtefall für die vollstationäre Pflege oder als Sachleistung 1.995 Euro im Monat.
Um als Härtefall zu gelten, mussten die Betroffenen schwerstpflegebedürftig sein und mindestens sechs Stunden täglich auf Pflege angewiesen sein.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde die Härtefall-Regelung seit dem 1. Januar 2017 abgeschafft.
Pflegebedürftige, die bereits als Härtefall eingestuft wurden, erhalten zukünftig den höchsten Pflegegrad 5. Die Leistungen für die vollstationäre Pflege betragen hier 2.096 Euro im Monat, für Pflegesachleistungen werden seit Januar 2025 2.299 Euro gezahlt.
Alte Regelung | Neue Regelung (ab Januar 2025) |
Pflegestufe 3 + Härtefall | Pflegegrad 5 |
Vollstationäre Pflege: 1.995 Euro | Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro |
Pflegesachleistungen: 1.995 Euro | Pflegesachleistungen: 2.299 Euro |
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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