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Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe ist eine in einem Haushalt angestellte oder verwandte Person, die alltägliche hauswirtschaftliche Arbeiten verrichtet. Dazu gehören etwa Einkaufen, Putzen, Kochen und Waschen.

In der Regel wird eine Haushaltshilfe engagiert, wenn eine Person die täglichen Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst erledigen kann – weil sie etwa pflegebedürftig ist.

Haushaltshilfe ist keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Gerade bei Haushaltshilfen, die in einem Arbeitsverhältnis zur pflegebedürftigen Person stehen, müssen einige Dinge beachtet werden. So haben beschäftigte Personen einen Anspruch auf einen angemessenen Lohn, bezahlten Urlaub und Krankengeld. Zudem müssen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden, wie etwa an die Berufsgenossenschaft. Zum Arbeitnehmerschutz gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.

Auch eine Haushaltshilfe, die bei dem Pflegebedürftigen wohnt, kann keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung bewerkstelligen. Ruhezeiten und Urlaube müssen eingehalten werden.

So kann es sinnvoll sein, dass Betroffene über einen Hausnotruf verfügen oder Angehörige haben, die nach dem Rechten sehen können, wenn die Haushaltshilfe frei hat. Auch die zusätzliche Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst – etwa einmal in der Woche – bietet sich an.

Leistung der Pflegepflichtversicherung

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten von ihrer gesetzlichen Pflegekasse oder privaten Pflegepflichtversicherung ein monatliches Pflegegeld ausbezahlt. Dieses kann für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe verwendet werden. Das Pflegegeld fällt je nach Grad der Beeinträchtigung unterschiedlich hoch aus.

Info: Meist reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht aus, um die Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst zu decken. Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie diese Versorgungslücke schließen.

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