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Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die einen Pflegebedürftigen dabei unterstützen, seinen Haushalt weiterzuführen. Dazu gehört etwa das Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.

Tätigkeiten in der hauswirtschaftlichen Versorgung

  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Wäsche waschen / wechseln
  • Kochen
  • Spülen
  • Beheizen der Wohnung

Die hauswirtschaftliche Versorgung unterscheidet sich von der Grundpflege. Hierzu zählt die Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Behandlungspflege

Ordnet ein Arzt medizinische Maßnahmen an, werden diese durch eine Behandlungspflege umgesetzt. Hierzu zählen etwa Injektionen von Arzneimitteln, Verbände oder Einläufe. In der Regel kommt die gesetzliche Krankenversicherung für diese Leistungen auf.

Bei einer häuslichen oder ambulanten Pflege unterstützen den Pflegebedürftigen seine Angehörigen oder ein ambulanter Pflegedienst.

Bis Ende 2016 für Pflegestufe entscheidend

Bis Ende 2016 waren die Versorgungsleistungen für die Hauswirtschaft und die Grundpflege entscheidend für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit. Die Zeit, die hierfür aufgewendet werden musste, bestimmte die Einteilung in eine von drei Pflegestufen mit.

Seit dem Jahr 2017 wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade eingestuft. Die Einstufung in einen Pflegegrad hängt davon ab, wie selbstständig der Pflegebedürftige im Alltag noch ist. Wie viel Pflegeaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung besteht, wird dabei nicht mehr im Einzelnen festgestellt.

Vor allem Pflegebedürftige mit einer Demenz und eingeschränkten Alltagskompetenz profitieren von der Reform und erhalten in der Regel höhere Leistungen für eine Betreuung als vorher.

Was die Pflegeversicherung für ambulante Pflege zahlt

Vom Pflegegrad hängt ab, wie viel Geld die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse einen bestimmten Teil der Kosten für die häusliche Versorgung.

Übernehmen Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege zu Hause, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Übernimmt ein ambulanter Dienst die Pflege, leistet die Pflegekasse für sogenannte Pflegesachleistungen. Dabei rechnet der Dienst seine Leistungen direkt mit der Kasse ab.

Verhinderungspflege

Übernehmen Angehörige die ambulante Pflege, zahlt die Pflegeversicherung für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Verhinderungspflege – etwa bei Krankheit oder einem Urlaub der Angehörigen.

Kurzzeitpflege bei fehlendem Pflegegrad

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege, wenn der Versicherte nicht pflegebedürftig ist oder maximal den Pflegegrad 1 besitzt. Dann zahlt die Kasse für maximal acht Wochen pro Jahr einen Teil der Kosten für eine stationäre Versorgung.

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