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mehr erfahrenZieht ein Pflegebedürftiger in ein Heim, wird mit der Pflegeeinrichtung vorab ein Heimvertrag abgeschlossen. So werden die Konditionen für das Leben im Heim mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten vertraglich festgelegt.
Ein Heimvertrag soll vor allem die Heimbewohner vor Benachteiligungen schützen, indem die Betreuungs- und Pflegeleistungen für den jeweiligen Pflegegrad vorab verbindlich definiert werden.
Der Vertrag muss sich nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) richten, das bundesweit gilt.
Ein Pflegevertrag beinhaltet eine Leistungsbeschreibung. Dabei sind Art und Umfang der durch den Heimträger zu leistenden Tätigkeiten umfassend beschrieben. Auch Angaben zur Art der Unterbringung – also etwa zur Ausstattung des Zimmers – oder Regelungen zur Weitergabe der Inhalte einer Pflegedokumentation sind darin enthalten.
Die Gesamtkosten, die für die Pflegeheimversorgung anfallen, müssen Pflegeverträge ebenfalls aufführen. Dies beinhaltet eine genaue Aufstellung, welche Kosten für welchen Betreuungsbereich anfallen. Die verschiedenen Bereiche sind etwa Unterbringung, Verpflegung und Leistungen für die Pflege.
Heimverträge sind in der Regel nicht befristet. Eine Befristung durch den Heimbetreiber ist nur dann möglich, wenn sie auch im Interesse des Bewohners ist.
Kosten für das Pflegeheim
Der Heimvertrag listet die Gesamtkosten eines Platzes auf. Wie viel die Pflegekasse davon übernimmt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) ab. Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für die einzelnen Pflegegrade muss bei den Pflegekassen beantragt werden.
In der Regel schließen die Pflegeeinrichtung und der Pflegebedürftige den Heimvertrag ab. Sollte der Pflegebedürftige allerdings nicht mehr in der Lage dazu sein, unterschreiben entweder der Vorsorgebevollmächtigte oder der mit der Betreuung beauftragte Angehörige den Vertrag.
Diese Person sollte allerdings nur in Vertretung des Pflegebedürftigen unterschreiben und dies im Vertrag vermerken. Ansonsten könnte sie selbst als Vertragspartner angesehen und zahlungspflichtig werden.
Die Kündigungsfrist beträgt für den Bewohner in der Regel einen Monat. Auch die Pflegeeinrichtung kann den Heimvertrag kündigen. Dies ist allerdings nur bei wichtigen Gründen möglich, etwa wenn der Heimbetrieb eingestellt wird.
Heimverträge enden mit dem Tod des Heimbewohners.
Vertrag für ambulante Leistungen
Wird ein Pflegebedürftiger ambulant betreut, schließt er einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienstleister ab. Hier regelt der Vertrag ebenfalls, welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst zu welchen Konditionen anbietet.