Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 75 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 75

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pflege@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 75pflege@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind im Allgemeinen Gegenstände, die eine Rehabilitation nach einer Krankenbehandlung unterstützen, eine Behinderung ausgleichen oder verhindern sollen, dass eine Person pflegebedürftig wird. Dazu gehören etwa Hörhilfen oder Prothesen.  

Pflegehilfsmittel sind besondere Hilfsmittel. Wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause gepflegt werden, haben sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese sollen ihren Alltag erleichtern und Beschwerden lindern.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel

Nur Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, können Pflegehilfsmittel beantragen. Während Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung übernommen werden, sind die Krankenkassen für die Gewährung von Hilfsmitteln zuständig.

Ein weiterer Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln liegt darin, dass Hilfsmittel von einem Arzt verordnet werden müssen. Für ein Pflegehilfsmittel muss der Pflegebedürftige dagegen meist nur einen Antrag bei seiner Pflegeversicherung stellen.

Es wird unterschieden zwischen Pflegehilfsmitteln, die verbraucht werden, und technischen Pflegehilfsmitteln.

Verbrauchsprodukte

Für Verbrauchsprodukte zahlt die Pflegepflichtversicherung einen monatlichen Pauschalbetrag von bis zu 40 Euro (Stand: 2024). Dieser Pauschalbetrag kann für Produkte eingesetzt werden, die eine häusliche Pflege erleichtern oder erst möglich machen.

Beispiele für Verbrauchsprodukte:

  • Desinfektionsmittel
  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen

Technische Pflegehilfsmittel

Ob ein technisches Pflegehilfsmittel nötig ist, wird von der Pflegekasse zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Bei solchen Hilfsmitteln müssen die Pflegebedürftigen eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens aber 25 Euro pro Hilfsmittel erbringen.

Oftmals werden technische Hilfsmittel auch an die Betroffenen verliehen. Dann entfällt die Zuzahlung.

Beispiele für technische Hilfsmittel

  • Rollstühle
  • Pflegebetten
  • Badewannen- oder Duschsitze

Übernahme durch die Pflegepflichtversicherungen

Alle Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernommen werden, sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgeführt. Dieses ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands abrufbar.

Für Privatversicherte gilt der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenversicherer.

Pflegeversicherung Vergleich
  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall
  • Größter Vergleich: Über 40 Tarife vergleichen
  • Alle Testsieger im Vergleich
    Wen möchten Sie versichern?