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Laienpflege

Laienpflege bedeutet, dass eine Person pflegende Tätigkeiten übernimmt, die keine berufliche Ausbildung im Pflegebereich hat. Oft sind es Angehörige oder Bekannte der pflegebedürftigen Person, die solche Tätigkeiten übernehmen.

Laienpflege findet in der Regel zu Hause statt. Oftmals ergänzen sich Laienpflege und professionelle Pflege – etwa wenn ein Verwandter die Pflege übernimmt und durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt wird.

Leistung bei Laienpflege

Beim Abschluss einer Pflegeversicherung sollte man darauf achten, dass die Versicherung auch bei einer solchen Laienpflege leistet. Denn ein Großteil der Pflegebedürftigen wünscht sich, dass vertraute Personen die Pflege übernehmen.

Selbst wenn Angehörige kein Geld verlangen, ist die Pflege immer mit Kosten verbunden – sowohl für die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen. Um mehr Zeit für die Pflege zu haben, muss sich die pflegende Person etwa beruflich oft einschränken.

Um Angehörigen in solchen Fällen etwas zurückgeben zu können, lohnt sich ein Tarif mit Leistung bei Laienpflege.

Pflegeberatung ist gesetzliche Kassenleistung

Sollte es in einer Familie zu einem Pflegefall kommen, haben pflegende Angehörige und die pflegebedürftige Person Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Dies ist im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 7b SGB XI).

Außerdem bieten die gesetzlichen Pflegeversicherungen kostenlose Pflegeschulungen an, in denen Angehörige lernen, was sie bei Pflegetätigkeiten beachten sollten.

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