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mehr erfahrenMedicproof ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und als GmbH organisiert. Im Auftrag der privaten Krankenversicherungsgesellschaften überprüft das Unternehmen, ob bei Privatversicherten eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Für gesetzlich Versicherte ist dafür der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig.
Bei der Begutachtung der Versicherten gelten für Medicproof die gleichen Maßstäbe wie für den MDK.
Für das Gutachten beauftragt das Unternehmen Ärzte und Pflegefachkräfte, die den Antragsteller zu Hause besuchen. Anhand der gesetzlich vorgegebenen Begutachtungskriterien wird festgestellt, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dabei wird vor allem geprüft, wie stark die Person in verschiedenen Lebensbereichen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Es werden sowohl körperliche, als auch geistige und psychische Einschränkungen berücksichtigt.
Die untersuchten Lebensbereiche auf einen Blick
Wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, wird dem Antragsteller der entsprechende Pflegegrad zugeordnet. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade.
Um begutachtet zu werden, muss der Versicherte zunächst einen Antrag bei seiner Versicherungsgesellschaft stellen. Dies kann formlos geschehen – etwa telefonisch.
Da das Feststellungsverfahren einige Zeit dauern kann, sollte der Antrag gestellt werden, sobald der Pflegefall eingetreten ist. Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung können frühestens ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung erbracht werden.