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Medicproof

Medicproof ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und als GmbH organisiert. Im Auftrag der privaten Krankenversicherungsgesellschaften überprüft das Unternehmen, ob bei Privatversicherten eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Für gesetzlich Versicherte ist dafür der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig.

Begutachtung für alle Versicherten nach einheitlichen Standards

Bei der Begutachtung der Versicherten gelten für Medicproof die gleichen Maßstäbe wie für den MDK.

Für das Gutachten beauftragt das Unternehmen Ärzte und Pflegefachkräfte, die den Antragsteller zu Hause besuchen. Anhand der gesetzlich vorgegebenen Begutachtungskriterien wird festgestellt, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dabei wird vor allem geprüft, wie stark die Person in verschiedenen Lebensbereichen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Es werden sowohl körperliche, als auch geistige und psychische Einschränkungen berücksichtigt.

Die untersuchten Lebensbereiche auf einen Blick

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, wird dem Antragsteller der entsprechende Pflegegrad zugeordnet. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade.

Antrag stellen, um Leistungen erhalten zu können

Um begutachtet zu werden, muss der Versicherte zunächst einen Antrag bei seiner Versicherungsgesellschaft stellen. Dies kann formlos geschehen – etwa telefonisch.

Da das Feststellungsverfahren einige Zeit dauern kann, sollte der Antrag gestellt werden, sobald der Pflegefall eingetreten ist. Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung können frühestens ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung erbracht werden.

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  • Geburtsdatum
Hinweis für Beschäftigte bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr

Geburtsdatum

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.

Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr

Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de.