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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft, ob ein gesetzlich Krankenversicherter pflegebedürftig ist. Dazu müssen der Betroffene oder seine Angehörigen einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse stellen.

Anruf bei der Pflegekasse, um Antrag zu erhalten

Dazu reicht es aus, bei der Pflegekasse anzurufen. Der Antragsteller erhält daraufhin ein Formular, um Leistungen zu beantragen.

Im Anschluss daran überprüft der MDK, inwieweit der Antragsteller noch mobil ist oder sich selbst versorgen kann. Dazu kommen in der Regel spezielle Pflegefachkräfte des MDK zum Antragsteller nach Hause. Anschließend wird ein standardisiertes Gutachten erstellt, das anhand von sechs Modulen den Pflegegrad festlegt.
 

Was bei einer Begutachtung überprüft wird

Modul Beschreibung / Beispiele
Mobilität Aufstehen, Hinsetzen, Treppensteigen
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Sich orientieren, Bedürfnisse äußern
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Umgang mit Problemen, nächtliche Unruhe
Selbstversorgung Körperpflege, An- und Ausziehen
Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen Einnahme von Medikamenten, Arztbesuche
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Tages- und Freizeitplanung, Interaktion mit Mitmenschen

 

Gutachten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen

Der MDK überwacht zudem die Qualität von Pflegeeinrichtungen und erstellt auch andere Gutachten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die genauen Aufgaben sind im fünften Sozialgesetzbuch (§ 275) beschrieben.

Wer privat krankenversichert ist, erhält bei einer Pflegebedürftigkeit Leistungen von der privaten Pflegepflichtversicherung. Welcher Pflegegrad vorliegt, entscheidet hier die Medicproof GmbH – eine Tochtergesellschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung.

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