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mehr erfahrenDer Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft, ob ein gesetzlich Krankenversicherter pflegebedürftig ist. Dazu müssen der Betroffene oder seine Angehörigen einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse stellen.
Dazu reicht es aus, bei der Pflegekasse anzurufen. Der Antragsteller erhält daraufhin ein Formular, um Leistungen zu beantragen.
Im Anschluss daran überprüft der MDK, inwieweit der Antragsteller noch mobil ist oder sich selbst versorgen kann. Dazu kommen in der Regel spezielle Pflegefachkräfte des MDK zum Antragsteller nach Hause. Anschließend wird ein standardisiertes Gutachten erstellt, das anhand von sechs Modulen den Pflegegrad festlegt.
Was bei einer Begutachtung überprüft wird
Modul | Beschreibung / Beispiele |
Mobilität | Aufstehen, Hinsetzen, Treppensteigen |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Sich orientieren, Bedürfnisse äußern |
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Umgang mit Problemen, nächtliche Unruhe |
Selbstversorgung | Körperpflege, An- und Ausziehen |
Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | Einnahme von Medikamenten, Arztbesuche |
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tages- und Freizeitplanung, Interaktion mit Mitmenschen |
Der MDK überwacht zudem die Qualität von Pflegeeinrichtungen und erstellt auch andere Gutachten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die genauen Aufgaben sind im fünften Sozialgesetzbuch (§ 275) beschrieben.
Wer privat krankenversichert ist, erhält bei einer Pflegebedürftigkeit Leistungen von der privaten Pflegepflichtversicherung. Welcher Pflegegrad vorliegt, entscheidet hier die Medicproof GmbH – eine Tochtergesellschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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