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mehr erfahrenIn einem Mehrgenerationenhaus leben meist Senioren zusammen mit Familien und deren Kindern. Es handelt sich dabei um eine Wohngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Bewohner von Mehrgenerationenhäusern nicht unbedingt miteinander verwandt sind.
Zudem bestehen Mehrgenerationenhäuser in der Regel aus separaten Wohneinheiten.
Als Mehrgenerationenhaus kann auch ein offener Treffpunkt für Bewohner eines Viertels bezeichnet werden.
Ein Programm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern wurde im Januar 2017 von der Bundesregierung initiiert. Rund 550 Häuser nehmen daran teil.
Als Mehrgenerationenhaus bezeichnet man im Rahmen des Programms keine Wohngemeinschaften, sondern offene Tagestreffpunkte, in denen sich die Bewohner eines Viertels treffen und gegenseitig unterstützen können.
Das Ziel der Mehrgenerationenhäuser – egal, ob es sich nun um einen Treffpunkt oder eine Wohngemeinschaft handelt – ist eine Begegnung von Jung und Alt. Die Grundidee ist es, zusammenzukommen und sich auf einer freiwilligen Basis gegenseitig zu helfen.
So gibt es in den Häusern meist verschiedene Angebote, wie etwa Unterstützung für Pflegebedürftige, Betreuung von Kindern oder Sprachkurse für Migranten. Senioren können sich als Leihgroßeltern engagieren und im Gegenzug auf die Jüngeren zählen, wenn sie etwas brauchen.
Geburtsdatum
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Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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