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mehr erfahrenAls Pflege-Bahr bezeichnet man die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, die am 1. Januar 2013 eingeführt wurde. Benannt wurde sie nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der maßgeblich an der Umsetzung beteiligt war.
Wird eine Pflege-Bahr-Versicherung abgeschlossen, muss der Versicherte mindestens zehn Euro im Monat in seine Versicherung einzahlen, um vom Staat einen Zuschuss von monatlich fünf Euro zu erhalten.
Neben der Einzahlung eines Mindestbetrags von monatlich zehn Euro gibt es weitere Bedingungen, an die ein Abschluss geknüpft ist.
So muss der Tarif in Form einer Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden und für alle Pflegegrade Leistungen vorsehen. Versichern kann man sich erst, wenn man volljährig ist.
Der große Vorteil der Pflege-Bahr-Versicherung liegt darin, dass der Antragsteller keine Gesundheitsfragen beantworten muss. Das heißt, dass auch Menschen mit Vorerkrankungen diese Form der Pflegeversicherung abschließen können. Bei allen anderen privaten Pflegezusatzversicherungen müssen dagegen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Zudem darf der Versicherer einen Antragsteller nicht ablehnen: es besteht ein Annahmezwang. Einzige Ausnahmen sind eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit oder Demenzerkrankung.
Ein weiterer Vorteil ist der Zuschuss, den der Versicherte jeden Monat vom Staat erhält. Dieser beläuft sich auf 60 Euro pro Jahr.
Sollte der Versicherte pflegebedürftig werden, reichen die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung meist nicht aus, um alle Kosten zu decken. In der Regel ist im fünften Pflegegrad ein Pflegegeld von 600 Euro im Monat vorgesehen – der durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege liegt allerdings bei rund 2.600 Euro (Stand: 2024). Man kann beim Pflege-Bahr daher nicht von einem vollwertigen Versicherungsschutz sprechen.
Gleichzeitig ist das Risiko, dass die Beiträge in den kommenden Jahren stark ansteigen werden, beim Pflege-Bahr vergleichsweise hoch. Da nur bei dieser Form der Pflegeversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt werden, zieht sie Menschen mit Vorerkrankungen an – wenn allerdings viele Personen aus der Versichertengemeinschaft pflegebedürftig werden, müssen dies alle Versicherten mit höheren Beitragszahlungen ausgleichen.
Ein weiterer Nachteil des Pflege-Bahrs ist die fünfjährige Wartezeit, während der keine Leistungen geltend gemacht werden können.
Zudem umfasst die staatlich geförderte Form der privaten Pflegeversicherung keine Zusatzleistungen wie etwa Assistance-Leistungen, verkürzte Wartezeiten oder eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Sollte man pflegebedürftig werden, müssen die Beiträge weiterbezahlt werden.
Überblick der wichtigsten Vor- und Nachteile
Vorteile |
Nachteile |
---|---|
Keine Gesundheitsprüfung |
Keine ausreichenden Leistungen |
Annahmezwang des Versicherers |
Höheres Risiko von Beitragssteigerungen |
60 Euro Zuschuss im Jahr |
Fünfjährige Wartezeit |
Für eine umfassendere Absicherung bietet sich ein Kombi-Tarif an – eine Kombination aus ungeförderter Pflegetagegeldversicherung und staatlich gefördertem Pflege-Bahr.
Beim Abschluss eines Kombi-Tarifs müssen allerdings Gesundheitsfragen beantwortet werden.
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