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mehr erfahrenWer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt oder bezieht, hat seit 2009 Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 7a SGB XI) geregelt.
Die Beratung übernehmen sogenannte Pflegeberater.
Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen soll die Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung erfolgen.
Bei der Pflegeberatung soll vor allem der individuelle Hilfsbedarf erfasst und ein passender Versorgungsplan erstellt werden. Zudem soll über Leistungen informiert werden, die Pflegepersonen entlasten können. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person können auch Angehörige die Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Die Pflegeberater sind speziell geschult und haben besondere Fachkenntnisse im Bereich des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.
Sie haben meist eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter, Sozialarbeiter, Alten- oder Krankenpfleger absolviert. In der Regel sind die Berater bei den Pflegekassen oder Kommunen angestellt.
Die Berater arbeiten vor allem in den regionalen Pflegestützpunkten.
Es gibt einige Pflegekassen, die keine eigene Beratung anbieten. Sie geben stattdessen Beratungsgutscheine aus, mit denen man sich bei unabhängigen Stellen beraten lassen kann.
Bei der privaten Pflegepflichtversicherung übernimmt das Unternehmen Compass die Pflegeberatung. Es ist eine Tochtergesellschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mit Sitz in Köln.
Über eine kostenfreie Servicenummer können privat versicherte Pflegebedürftige bei Compass eine Beratung anfordern.
Im Pflegeversicherungs-Test bewertet CHECK24 die Leistungen jeden Pflegetarifs im Vergleich und vergibt eine Tarifnote.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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