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mehr erfahrenAm 1. Januar 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegeversicherung an die jeweilige Krankenkasse gekoppelt. Bei privat Versicherten ist das Pflegerisiko über die private Krankenversicherungsgesellschaft abgesichert.
Alle Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung sind somit automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Gesetzlich Versicherte müssen aktuell einen Beitragssatz von 3,40 Prozent (Stand: 2024) zahlen, Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,60 Prozent des Bruttoeinkommens.
Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte des Beitrags, am Beitragszuschlag beteiligt er sich nicht. Eine Ausnahme bildet Sachsen: Hier müssen Arbeitnehmer zusätzlich 0,5 Prozentpunkte zahlen. Sachsen hatte im Jahr 1995 als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag beibehalten, der in den anderen Bundesländern zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde.
Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, sofern Anspruch auf eine Familienversicherung besteht.
Versicherte der privaten Krankenversicherung gehören der privaten Pflegepflichtversicherung an. Die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem individuellen Versicherungsrisiko. Die Kinder des Versicherungsnehmers werden beitragsfrei mitversichert.
Wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt, umfasst die Pflegepflichtversicherung unterschiedliche Leistungen. Sie leistet etwa bei ambulanter Pflege und stationärer Pflege, wobei die Höhe der Leistung vom Pflegegrad abhängig ist.
Die Pflegepflichtversicherungen – egal, ob gesetzlich oder privat – zahlen im Ernstfall allerdings nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Den Rest müssen Betroffene aus der eigenen Tasche bezahlen.
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erhalten die Betroffenen unterschiedlich hohe Leistungen von ihrer Pflegepflichtversicherung. Mit der Pflegereform, die am 1. Januar 2017 in Kraft trat, wurden diese Leistungen für viele Pflegebedürftige angehoben. Dennoch ergibt sich immer noch eine erhebliche Versorgungslücke.
Will sich ein Pflegebedürftiger etwa in einem Heim pflegen lassen, muss er mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von rund 2.000 Euro im Monat rechnen. Dabei ist es unerheblich, wie stark der Betroffene auf Hilfe angewiesen ist.
Wer eine umfassende Absicherung des Pflegerisikos wünscht und sich vor hohen Kosten im Fall der Pflegebedürftigkeit absichern möchte, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Beim Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung wird ein Pflegegeld vereinbart, das der Versicherte im Pflegefall ausbezahlt bekommt.
Je nach Höhe des Pflegegeldes kann die Versorgungslücke damit verringert oder sogar ganz geschlossen werden.