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Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte werden von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und beraten jeden Bundesbürger neutral und kostenlos. Man erhält hier Informationen oder Antragsformulare für Leistungen rund um das Thema Pflege.

Gesetzliche Grundlage der Pflegestützpunkte ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008. In den Pflegestützpunkten arbeiten auch die Pflegeberater der Pflegekassen.

Informationen rund um die Pflege und zu kommunalen Angeboten

Die Pflegestützpunkte informieren etwa über Zuschüsse für den altersgerechten Umbau einer Wohnung oder helfen bei der Auswahl eines Pflegeheims. Sie können auch bei der Organisation einer ambulanten Pflege unterstützen oder über Angebote der Kommune informieren.

Sollte sich der Bedarf eines Pflegebedürftigen ändern, können die Stützpunkte dabei helfen, die Pflege neu zu organisieren.

Ziel der Pflegestützpunkte ist es, Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause zu betreuen: Sie sollen das Prinzip „ambulant vor stationär“ umsetzen.

Bundesweit rund 400 Pflegestützpunkte

Im Jahr 2016 gab es bundesweit rund 400 Pflegestützpunkte. Laut einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso) gibt es bei den Pflegestützpunkten deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

So ist die Versorgungsdichte regional sehr unterschiedlich. Zudem haben die einzelnen Stützpunkte teilweise ein anderes Verständnis ihrer konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten.

Privat Krankenversicherte erhalten eine Pflegeberatung über das Unternehmen Compass. Es bietet Beratungen sowohl telefonisch als auch zu Hause an.

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