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mehr erfahrenWar eine Person pflegebedürftig, wurde sie bis Ende 2016 je nach Schwere der Beeinträchtigung in eine von drei Pflegestufen eingeteilt. Seit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, gibt es keine Pflegestufen mehr – die Einteilung erfolgt nun in fünf Pflegegrade.
Jeder, der vor dem 1. Januar 2017 eine anerkannte Pflegestufe hatte, wurde im Zuge des PSG II automatisch in einen entsprechenden Pflegegrad überführt. Dabei galt der Grundsatz, dass niemand schlechter gestellt werden darf.
Ehemalige Pflegestufe |
Neuer Pflegegrad |
---|---|
Bisher nicht vorhanden |
1 |
Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 |
2 |
Pflegestufe 1 und Demenz Pflegestufe 2 |
3 |
Pflegestufe 2 und Demenz Pflegestufe 3 |
4 |
Pflegestufe 3 und Demenz Pflegestufe 3 mit Härtefall Pflegestufe 3 mit Härtefall und Demenz |
5 |
Um den Betroffenen eine Pflegestufe zuzuteilen, wurde ermittelt, wie hoch der pflegerische Aufwand pro Tag war. Dieser wurde minutengenau aufgezeichnet. Die Grundpflege – also Körperpflege, Ernährung und Mobilität – musste dabei einen bestimmten Teil des Pflegeaufwands ausmachen.
Mit dem Ersetzen der Pflegestufen durch Pflegegrade wurde ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Zur Feststellung der Pflegegrade zählt nicht mehr der Pflegeaufwand in Minuten, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers.
Für Demenzkranke, die zwar körperlich noch relativ fit waren, aber dennoch Hilfe benötigten, gab es die umgangssprachlich als „Pflegestufe 0“ bezeichnete Stufe der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz. Durch die Neuerung erhalten sie nun den Pflegegrad 2.