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Sofortleistung

Wer pflegebedürftig wird, muss zunächst einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. Dieses Feststellungs-Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Manche Pflegeversicherungs-Tarife leisten daher bereits während dieser Zeit.

Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Sollte ein Versicherter pflegebedürftig werden, muss er zunächst einen Antrag bei seiner gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung stellen. Die Versicherung beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beziehungsweise bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof, die für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit zuständig sind.

Diese Dienste beurteilen, wie schwer die Pflegebedürftigkeit ist. Daraufhin wird der Versicherte in einen von fünf Pflegegraden eingestuft.

Sofortleistung während des Feststellungs-Verfahrens

Eine solche Einstufung in Pflegegrade kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit zahlt die Pflegeversicherung dem Versicherten in der Regel noch kein Pflegegeld aus.

Um diesen Zeitraum zu überbrücken, bieten manche Versicherer eine Sofortleistung an. Dann können Versicherte schon während des Feststellungs-Verfahrens Leistungen erhalten.

Voraussetzungen für eine Sofortleistung

Je nach Tarif ist die Sofortleistung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So wird die Leistung bei manchen Versicherern etwa erst ausbezahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits vom behandelnden Arzt festgestellt wurde.

Andere Versicherer sehen eine Sofortleistung wiederum nur bei einer Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall vor.

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