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mehr erfahrenEine Sozialstation bietet Pflegebedürftigen eine professionelle häusliche Pflege gegen Bezahlung an.
Im Unterschied zu einem ambulanten Pflegedienst, der zumeist ein privat geführtes Unternehmen ist, stammt der Träger einer Sozialstation aus der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu gehören etwa das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas.
Eine Sozialstation bietet dieselben Leistungen wie ein Pflegedienst. Neben der ambulanten Pflege kann eine Sozialstation in der Regel auch für eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dann übernimmt die Sozialstation die Pflege für einen begrenzten Zeitraum, wenn die private Pflegeperson diese vorübergehend nicht leisten kann.
Die Sozialstation übernimmt zudem beratende Tätigkeiten, hilft Pflegebedürftigen bei Anträgen oder Fragen zur Pflegepflichtversicherung und informiert Angehörige über richtige Pflegemaßnahmen.
Bei Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad rechnen sowohl Pflegedienst als auch Sozialstation ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Kassen bezahlen je nach Grad der Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person einen bestimmten Betrag aus. Sind die tatsächlichen Kosten höher, muss der Pflegebedürftige den Rest selbst bezahlen.
Die ambulante Pflege von professionellen Diensten wird bei den Pflegekassen als Pflegesachleistung abgerechnet. Pflegebedürftige Personen haben ab dem Pflegegrad 2 Anspruch darauf.