Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 75

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Tagespflege und Nachtpflege

Wird ein Pflegebedürftiger nur teilweise in einer professionellen Pflegeeinrichtung betreut, spricht man von einer teilstationären Pflege. Je nachdem, wann der Bedarf besteht, handelt es sich um eine Tages- oder Nachtpflege.

Tagespflege

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause betreut. Sollten sie allerdings eine intensive Unterstützung benötigen, die weder die Angehörigen noch ein ambulanter Pflegedienst tagsüber abdecken können, bietet sich eine Tagespflege an. Sie gewährleistet eine durchgehende Betreuung am Tag, beispielsweise in einer speziellen Tagesstätte. Viele Einrichtungen bieten zudem einen Fahrdienst an, der die Pflegebedürftigen morgens zu Hause abholt und abends wieder zurückbringt.

Durch eine Tagespflege können Pflegebedürftige weiterhin in ihrer heimischen Umgebung leben, ohne tagsüber auf die benötigte Hilfe verzichten zu müssen.

Nachtpflege

Gerade nachts steht ein ambulanter Pflegedienst meist nicht zur Verfügung. Sollte ein Pflegebedürftiger jedoch Probleme haben, nachts allein zu sein, ist eine Übernachtung in einer Nachtpflege-Einrichtung eine gute Alternative.

Auch wenn Angehörige einen Pflegebedürftigen betreuen, ist die Nachtpflege oft eine hilfreiche Unterstützung. Sie ermöglicht den Angehörigen längere Erholungsphasen, sollte der Pflegebedürftige mehrmals in der Nacht auf Hilfe angewiesen sein. Bei Demenzkranken, die nachts aktiv sind und die Wohnung unbeaufsichtigt verlassen könnten, bietet sich eine Nachtpflege ebenfalls an.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Bei der Tages- und Nachtpflege übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Je nach Pflegegrad zahlt die Kasse zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat. In Pflegegrad 1 erhält der Pflegebedürftige lediglich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro, der für die Tages- oder Nachtpflege verwendet werden kann.

Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt dabei nur für die pflegebedingten Ausgaben auf. Die weiteren Kosten, die in einer Pflegeeinrichtung etwa für Unterkunft, Verpflegung oder Fahrdienste anfallen, müssen die Pflegebedürftigen selbst bezahlen.

Pflegeversicherung Vergleich
  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall
  • Größter Vergleich: Über 40 Tarife vergleichen
  • Alle Testsieger im Vergleich
  • Geburtsdatum
Hinweis für Beschäftigte bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr

Geburtsdatum

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.

Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr

Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de.