Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 75 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 75

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pflege@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 75pflege@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Vermittlungsagentur

Eine spezielle Vermittlungsagentur vermittelt meist osteuropäische Pflegekräfte, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen. Oft werden solche Kräfte dazu genutzt, eine 24-Stunden-Pflege zu organisieren.

In der Regel arbeiten die Agenturen mit Dienstleistern in Osteuropa zusammen – also etwa in Polen, Tschechien oder Bulgarien.

Vermittlungsagentur ermittelt Bedarf per Fragebogen

Beauftragt man eine Vermittlungsagentur, wechseln sich die vermittelten Hilfskräfte in der Regel alle paar Wochen ab. Vor einer Vermittlung fragen die Agenturen den konkreten Betreuungsbedarf mithilfe eines Fragebogens ab. Mitunter besuchen sie den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen auch vor Ort.

Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen schließen mit der Agentur einen Vermittlungsvertrag sowie mit dem jeweiligen Dienstleister einen Dienstleistungsvertrag ab.

Die Verträge sollte man vor einem Abschluss sorgfältig prüfen.

Meist schließt der Dienstleistungsvertrag medizinische Aufgaben aus – etwa das Wechseln von Verbänden oder das Geben von Spritzen. Für solche Aufgaben benötigt man einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegekräfte benötigen A1-Bescheinigung

In der Regel sind die entsandten Pflegekräfte beim Dienstleister angestellt. Sie sollten zu Beginn ihrer Tätigkeit zudem eine sogenannte A1-Bescheinigung vorlegen können. Damit wird bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland gezahlt werden.

Dies ist wichtig, um bei einer möglichen Kontrolle des Zolls belegen zu können, dass die Pflegekraft regulär beschäftigt wird.

Pflegeversicherung Vergleich
  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall
  • Größter Vergleich: Über 40 Tarife vergleichen
  • Alle Testsieger im Vergleich
    Wen möchten Sie versichern?