Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 75 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 75

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pflege@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Pflegegrad 3

Personen mit schweren Beeinträchtigungen erhalten den Pflegegrad 3. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade.

CHECK24 Bewertungen
CHECK24 Versicherungen
5 / 5
31.124 Bewertungen
(letzte 12 Monate)

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 75pflege@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 20.06.2024

Menschen mit Pflegegrad 3 sind schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Pflege angewiesen.

Der Grad einer Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter festgestellt. Dafür müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegepflichtversicherung stellen.

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Für das Gutachten sind bei gesetzlich Krankenversicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof zuständig.

Die Gutachter besuchen den Antragsteller in seinem Zuhause und untersuchen mehrere Bereiche des alltäglichen Lebens. Je nachdem, wie selbstständig die Person noch ist, wird sie in einen Pflegegrad eingeteilt. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung, während der höchste Pflegegrad 5 eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Herausforderungen an die Pflege darstellt.

Während des Begutachtungsverfahrens werden folgende Bereiche untersucht:

  • Selbstversorgung
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Belastungen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte
  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dieses Begutachtungsverfahren wird seit dem 1. Januar 2017 angewendet. Davor – und damit vor dem Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) – wurden die Antragsteller nur im Hinblick auf ihre körperlichen Einschränkungen begutachtet und in eine von drei Pflegestufen eingeteilt.

Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade

Aus den ehemals drei Pflegestufen wurden mit dem PSG II fünf Pflegegrade. Wer bereits vor dieser Reform eine Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 2 hatte, erhielt mit der Umstellung automatisch Pflegegrad 3. Meist ist eine Demenzerkrankung die Ursache für eine eingeschränkte Alltagskompetenz.

Wichtig: Der aktuelle Pflegegrad 3 ist nicht mit der ehemaligen Pflegestufe 3 zu verwechseln. Letztere wurde mit der Pflegereform zu Beginn des Jahres 2017 abgeschafft. Personen mit Pflegestufe 3 wurde im Zuge der Umstellung der Pflegegrad 4 oder, wenn eine Demenzerkrankung oder ein Härtefall vorlag, der Pflegegrad 5 zuerkannt.

Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben bereits einen hohen Pflegebedarf. Von ihrer gesetzlichen Pflegekasse oder privaten Pflegepflichtversicherung erhalten sie bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Leistungen.

Die meisten Leistungen variieren je nach Pflegegrad und Art der Pflege.

Überblick der Leistungen im Pflegegrad 3

Stand: Juni 2024

Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige

573 Euro monatlich

Pflegesachleistungen (z.B. Pflegedienst)

1.432 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege

1.262 Euro monatlich

Zusätzlicher Entlastungsbetrag (nur ambulant)

125 Euro monatlich

Kurzzeitpflege

1.612 Euro pro Jahr für 8 Wochen

Verhinderungspflege

1.612 Euro pro Jahr für 6 Wochen

Tages- und Nachtpflege

1.298 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel

40 Euro monatlich

Wohnraumanpassung (z.B. Treppenlift)

bis zu 4.000 Euro (einmalig)

Förderung von Wohngruppen

2.500 Euro Gründungszuschuss (einmalig) + 214 Euro monatlich für das Anstellen einer Hilfskraft

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche

Kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Mit Pflegezusatzversicherung Finanzierungslücke schließen

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wächst. Mit zunehmendem Alter sind auch immer mehr Menschen auf fremde Hilfe angewiesen. Auch wenn der Staat Pflegebedürftige mit Geld- und Sachleistungen unterstützt – auf einem großen Teil der Kosten bleiben die Betroffenen sitzen. Wer im Pflegefall nicht in der Lage ist, selbst dafür aufzukommen, für den müssen die eigenen Kinder und schließlich das Sozialamt einspringen.

Da sich die Lage mit der steigenden Zahl Pflegebedürftiger weiter verschärft, sollten Sie frühzeitig vorsorgen. Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie im Pflegefall etwa ein Pflegegeld, mit dem Sie Ihre Finanzierungslücke minimieren oder ganz schließen können.

Pflegeversicherung Vergleich
  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall
  • Größter Vergleich: Über 40 Tarife vergleichen
  • Alle Testsieger im Vergleich
    Wen möchten Sie versichern?