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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 20.06.2024
Fast jeder dritte Pflegebedürftige lebt in Deutschland in einem Heim. Vor allem bei höheren Pflegegraden und einem hohen Pflegeaufwand führt an einem Pflegeheim oft kein Weg vorbei – vor allem dann, wenn die eigenen Kinder nicht in der Nähe wohnen oder wegen der Arbeit keine Möglichkeit haben, die Eltern täglich zu betreuen. Eine ambulante Pflege ist dann in vielen Fällen nicht möglich.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Heimen.
In einem Altenwohnheim leben die Bewohner meist selbstständig in kleineren Appartements. Sie haben in der Regel die Wahl, ob sie selbst kochen oder lieber im Gemeinschaftsraum mit den anderen Bewohnern zusammen essen möchten.
In einem Altenheim wohnen die Bewohner meist auch in eigenen Wohnungen. Sie erhalten jedoch zusätzlich Pflegeleistungen und Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Bewohner in einem Pflegeheim werden umfassend pflegerisch betreut. Diese vollstationäre Pflege ist notwendig für Pflegebedürftige mit einem hohen Pflegegrad. Oft können sie eigene Möbelstücke in ihr Pflegezimmer mitbringen.
Viele Einrichtungen lassen sich mittlerweile nicht nur einer Art zuordnen, sondern kombinieren alle drei Heimtypen miteinander.
Kurzzeitpflege
Ist die ambulante Pflege zu Hause für eine bestimmte Zeit nicht möglich, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung für eine Kurzzeitpflege im Heim. Dies ist für bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Liegt kein Pflegegrad vor, leistet unter Umständen die gesetzliche Krankenversicherung für eine Kurzzeitpflege – etwa nach einer Operation. Die Krankenkasse übernimmt die Leistung für maximal vier Wochen pro Jahr.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich zunächst beraten lassen. Wer Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Eine solche Beratung bieten die Pflegekassen in Pflegestützpunkten an, die es in allen Bundesländern gibt.
Privatversicherte sollten sich an das Unternehmen Compass wenden. Dieses organisiert die Beratung für Pflegebedürftige, die eine private Krankenversicherung haben.
Bei der Pflegeheimsuche sollten Sie einige Dinge besonders beachten:
Was die gesetzliche Pflegekasse für die stationäre Pflege in einem Heim leistet, hängt stets vom Pflegegrad ab. Die Leistungen steigen dabei mit dem jeweiligen Pflegegrad an. Vor der jüngsten Pflegereform wurde die Pflegebedürftigkeit noch anhand einer Pflegestufe ermittelt. In der Regel reichen die gesetzlichen Leistungen jedoch nicht aus, um damit die Pflegeheimkosten vollständig zu decken.
Pflegebedürftige müssen daher damit rechnen, bei einem Heimplatz im Schnitt rund 2.600 Euro monatlich aus eigener Tasche zu zahlen. Dieser Eigenanteil gilt für sämtliche fünf Pflegegrade.
Dazu müssen sie auf ihre monatlichen Einkünfte wie die Rente oder ihr angespartes Vermögen zurückgreifen. Reicht dies nicht aus, streckt zunächst das Sozialamt die Pflegekosten vor. Das Amt wird jedoch prüfen, ob es Kinder gibt, die für ihre Eltern zahlen können. Grundsätzlich müssen Kinder Elternunterhalt zahlen, sofern festgelegte Freibeträge für das Einkommen und Vermögen überschritten werden.
Private Pflegeversicherung für den Pflegefall
Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie sich für den Pflegefall absichern. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt ein monatliches Pflegegeld, falls Sie pflegebedürftig werden sollten. Wie viel Geld in welchem Pflegegrad geleistet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Das Pflegegeld können Sie dazu nutzen, Ihren Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen.