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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 11.03.2024
Heilfürsorge für gefährliche Berufe
Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten sind nicht beihilfeberechtigt, für sie zahlt der Staat eine Heilfürsorge. Hierzu zählen etwa die Polizisten in einigen Bundesländern oder Feuerwehrleute. Der Staat übernimmt damit anfallende Behandlungskosten in voller Höhe. Eine private Pflegepflichtversicherung aus den Beihilfetarifen wird dennoch zusätzlich benötigt. Die Angehörigen haben Anspruch auf Beihilfe. Sobald Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten pensioniert werden, erhalten auch sie Beihilfe statt Heilfürsorge und benötigen entsprechend eine Restkostenversicherung.
Beamten und Beamtenanwärtern steht es dabei frei, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Angestellten, die erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bruttojahreseinkommen von 69.300 Euro – Stand 2024) die Möglichkeit erhalten, in die PKV zu wechseln. Zusätzlich zur Wahlfreiheit genießen Beamte noch einen weiteren besonderen Vorteil in der privaten Krankenversicherung: den Anspruch auf individuelle Beihilfe.
Beamte bekommen für ihre Behandlungskosten finanzielle Unterstützung in Form von Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Die Höhe der Beihilfesätze variiert je nach Bundes- oder Landesrecht und ist abhängig von ihrer Familien- und Lebenssituation. Es werden immer mindestens 50 % der Behandlungskosten vom Dienstherrn getragen. Damit müssen Beamte in der PKV nur einen Eigenanteil absichern, weshalb bei der privaten Krankenversicherung für Beamte auch von einer Beihilfe- oder Restkostenversicherung die Rede ist.
Beihilfesätze (Bund). Die Sätze für Landesbeamte können je nach Bundesland variieren. Siehe auch „Beihilfesätze der Bundesländer“.
Beihilfesatz | Versorgungsbedarf | |
---|---|---|
Beamter | 50 Prozent | 50 Prozent |
Beamter mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
*Ehe-/Lebenspartner | 70 Prozent | 30 Prozent |
Kinder | 80 Prozent | 20 Prozent |
Beamter im Ruhestand | 70 Prozent | 30 Prozent |
Der Dienstherr beteiligt sich also mit der Beihilfe direkt an den medizinischen Kosten und Beamte müssen nur die Differenz – also ihren Eigenanteil – tragen. Daher spricht man bei der privaten Krankenversicherung für Beamte oftmals auch von einer Beihilfeversicherung oder Restkostenversicherung, die eben nur die Kosten abdeckt, die nicht schon von der Beihilfe übernommen werden.
Der große Vorteil: Im Gegensatz zu beispielweise privat versicherten Angestellten, müssen Beamte und Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch so nur einen Teil der medizinischen Kosten versichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten die privaten Anbieter dafür spezielle vergünstigte Tarife an.
Beispiel:
Eine Beamtin mit zwei Kindern hat einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.
Sie lässt sich aufgrund eines grippalen Infektes von ihrem Hausarzt behandeln und erhält von der Praxis eine Rechnung über 200 Euro.
70 Prozent, also 140 Euro, werden von der Beihilfe übernommen. Die übrigen 60 Euro reicht sie bei ihrer privaten Krankenversicherung ein, wo sie eine Beihilfeversicherung für die restlichen 30 Prozent der Kosten hat. Somit wäre hier der Versicherungsbedarf optimal gedeckt.
Die Beihilfeversicherung zahlt dabei auch 100 Prozent für Leistungen, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Etwa wenn die Beihilfe Höchstbeiträge für gewisse Leistungen wie Zahnersatz oder Brillen festlegt.
Zahlt die Beihilfe beispielsweise maximal 300 Euro für Brillen, die gewünschte Brille kostet aber 700 Euro, so übernimmt die private Beihilfeversicherung die restlichen Kosten von 400 Euro, obwohl dies mehr als 50 Prozent Bezuschussung bedeutet.
Private Beihilfeversicherung anpassen
Ändert sich der Beihilfesatz, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung, muss der private Krankenversicherungsschutz erhöht oder gesenkt werden.
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Beamte meist mit deutlich höheren Beitragskosten verbunden. Anders als bei Angestellten erhalten Beamte in den meisten Bundesländern keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass sie den kompletten Beitrag zur GKV selbst zahlen müssen.
Seit 2018 können Beihilfeberechtigte neben der individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung auch eine pauschale Beihilfe wählen. Hierbei erhalten Beamte einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Krankenversicherungskosten, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Diese Wahlmöglichkeit existiert Stand 2024 jedoch nur für Beamte in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Zudem ist die Entscheidung endgültig. Ein späterer Wechsel in die PKV ist mit einer Entscheidung für die pauschale Beihilfe nicht mehr möglich.
Viele Landesbeamte und alle Bundesbeamten sind in der GKV also finanziell deutlich schlechter gestellt als ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter und mit einer individuellen Beihilfeversicherung deutlich besser beraten.
Mit der Öffnungsaktion verpflichten sich teilnehmende private Krankenversicherungen dazu, Beamte bei Antrag in den ersten 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung unabhängig vom Gesundheitszustand und Alter aufzunehmen.
Der Versicherer darf dabei keine gesundheitsbedingten Leistungsausschlüsse vornehmen und maximal einen Risikoaufschlag von 30 Prozent auf die Tarifkosten festlegen. Die Leistungen des Tarifs orientieren sich dabei am Leistungsumfang der Beihilfe. Wahlleistungen, die darüber hinaus gehen, sind für diese Tarife nicht möglich.
Damit stellt die Öffnungsaktion eine Notlösung für Beamte dar, die trotz Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung möchten.
Seit 2019 gilt die Öffnungsaktion auch für Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare). Diese mussten zuvor bei schweren Vorerkrankungen noch bis zur vollen Verbeamtung in der GKV verbleiben, da der Kontrahierungszwang noch nicht für sie galt.
Für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von Beamten besteht ein Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Dann beteiligt sich der Dienstherr an den Gesundheitskosten. Die Beihilfe für Ehepartner von Bundesbeamten beträgt 70 Prozent.
Die Einkommensgrenze für den Beihilfeanspruch beträgt für diesen Fall 20.878 Euro Brutto (Stand: 2024). Besteht ein Anspruch, muss für die restlichen Gesundheitskosten ebenfalls eine zusätzliche Beihilfeversicherung abgeschlossen werden.
Ist man als Ehepartner eines Beamten dagegen sozialversicherungspflichtig angestellt, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch die Kinder von Beamten und Beamtenanwärtern haben Anspruch auf Beihilfe. So erhält ein Bundesbeamter beispielsweise 80 Prozent Beihilfe für seine Kinder. Für jedes beihilfeberechtigte Kind muss ebenfalls eine Restkostenversicherung über den restlichen Teil der Krankheitskosten abgeschlossen werden. Bei einer Deckungslücke von nur 20 Prozent fallen die Kosten dabei sehr gering aus.
Sind beide Ehepartner als Beamte beihilfeberechtigt, wird das Kind immer demjenigen zugeordnet, welcher den Anteil des Familienzuschlags für das Kind erhält. Damit wird die Beihilfe für das Kind nur an diesen Elternteil ausgezahlt.
Über die Beihilfe sind Kinder abgesichert, solange Kindergeld für sie gezahlt wird – also in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung und maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sollte Ihr Kind über ein Alter von 25 Jahren hinaus studieren, entfällt die Beihilfe. Es kann dann in eine private Krankenvollversicherung zu Ausbildungskonditionen wechseln und entsprechend höhere Beiträge zahlen.
Der Beihilfeanspruch für Pensionäre gilt bis an ihr Lebensende. Der Beihilfesatz beträgt für Beamte im Ruhestand und deren beihilfeberechtigte Ehepartner in der Regel 70 Prozent.
Beamte haben einen Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent. Das bedeutet, sie müssen nur die Hälfte ihrer Gesundheitskosten mit einer privaten Restkostenversicherung absichern. Ein Beispiel aus unserem Vergleich zeigt: Für einen 30 Jahre alten Beamten mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent gibt es sehr guten privaten Versicherungsschutz bereits ab etwa 300 € im Monat (Daten aus dem CHECK24-Vergleich 2024).
Kinder von Beamten haben einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Daher müssen nur 20 Prozent der anfallenden Gesundheitskosten abgesichert werden, weshalb eine PKV für Beamtenkinder besonders günstig ist. Pro Kind liegen die monatlichen Kosten bei etwa 30 – 50 Euro.
Beamtenanwärter sind mit Beginn ihrer Ausbildung nicht mehr über die GKV der Eltern familienversichert und brauchen eine eigene Versicherung. Auch Sie haben die Wahl zwischen der GKV und der PKV. So gilt auch für Anwärter: Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, zahlt in den meisten Fällen den Gesamtbeitrag komplett alleine.
Wird eine Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann den festgelegten Anteil der Kosten. Der Beamte muss lediglich den Rest privat übernehmen beziehungsweise über seine private Beihilfeversicherung abrechnen.
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