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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 02.01.2024
Ist ein Ehepartner bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, kann sich der andere Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Umständen ebenfalls privat versichern.
Dies ist der Fall, wenn der Ehepartner über kein eigenes Einkommen verfügt oder geringfügig beschäftigt ist – also weniger als 505 Euro im Monat verdient (bei einem Minijob: 538 Euro).
Auch unabhängig vom Ehepartner ist ein Wechsel möglich: So können etwa auch Angestellte mit einem jährlichen Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro, Selbstständige oder Beamte eine private Krankenversicherung abschließen.
Ehepartner können in die PKV wechseln, wenn sie
In der PKV hat jeder seinen eigenen Vertrag
Eine kostenlose Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in der PKV nicht möglich. In der privaten Krankenversicherung hat jeder Versicherte einen eigenen Vertrag.
In der privaten Krankenversicherung muss jeder Versicherte einen eigenen Vertrag mit eigenen Beiträgen abschließen. Das heißt aber auch, dass jeder Versicherte eine individuelle Absicherung erhält. Denn der Versicherungsschutz kann in der PKV auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden. Wer etwa eine hohe Erstattung für Zahnersatz oder beim Heilpraktiker wünscht, kann dies unabhängig vom Versicherungsvertrag seines Ehepartners in den eigenen Leistungsumfang integrieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies nicht möglich.
Individuelle Absicherung für die eigenen Kinder
Nicht nur Ehepartner erhalten in der PKV einen separaten Vertrag. Auch die eigenen Kinder werden individuell abgesichert. Die Tarife für Kinder sind zudem relativ günstig, da hier keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.
Für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von Beamten gilt ein Sonderfall. Sie haben genau wie ihre verbeamteten Ehegatten einen Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Dann beteiligt sich der jeweilige Dienstherr an den Gesundheitskosten. Die Beihilfe für Ehepartner von Bundesbeamten beträgt 70 Prozent.
Einkommensgrenze für Ehepartner
Die Einkommensgrenze für Ehepartner von Bundesbeamten liegt bei 20.878 Euro pro Jahr (Stand: 2024). Liegt die Summe aller Einkünfte darunter, ist man beihilfeberechtigt. Für Ehepartner von Landesbeamten gelten die jeweiligen Einkommensgrenzen der Länder.
Für die restlichen Gesundheitskosten muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Restkostenversicherung ist nur in der privaten Krankenversicherung möglich und daher für Ehepartner von Beamten meist die günstigste Absicherung.
Ist man als Ehepartner eines Beamten dagegen sozialversicherungspflichtig angestellt, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung. Sie sind auf den Bereich der privaten Krankenversicherung spezialisiert und helfen Ihnen gerne weiter – per E-Mail oder Telefon.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.