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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 05.01.2024
In der privaten Krankenversicherung gibt es, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes Kind oder den nicht erwerbstätigen Ehe- oder Lebenspartner müssen jeweils eigene Beiträge gezahlt werden.
Die Beiträge für Kinder sind jedoch vergleichsweise gering, da in diesen Tarifen keine Rückstellungen für das Alter angespart werden. Solche Kindertarife gelten meistens bis zu einem Alter von 20 Jahren. Nach dem 20. Geburtstag muss dann der normale Tarifbeitrag für einen Erwachsenen gezahlt werden.
Privat versicherte Eltern können zudem ein neugeborenes Kind zu vereinfachten Bedingungen bei ihrem eigenen Anbieter versichern. Das heißt: Die sonst übliche Risikoprüfung entfällt und das Kind würde selbst bei schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen von der Gesellschaft versichert – ohne mögliche Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
Um diese Möglichkeit der Kindernachversicherung zu nutzen, muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ein Antrag bei der Versicherung gestellt werden.
Angestellte Frauen, die gesetzlich versichert sind, erhalten für den Zeitraum des Mutterschutzes – sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt – ein Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Aber auch privat versicherte Mütter haben Anspruch auf Unterstützung.
Mutterschaftsgeld für Privatversicherte
Frauen mit einer privaten Krankenversicherung können beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro beantragen. Vom Arbeitgeber erhalten sie zusätzlich ihr Nettogehalt abzüglich einer Summe von 13 Euro pro Kalendertag.
Während der Elternzeit bleiben Mütter oder Väter, die vorher in der PKV waren, weiter privat versichert. Arbeiten sie nach der Elternzeit in Teilzeit, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen – auch wenn ihr Einkommen als Angestellte unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Stand: 2024) sinkt. Dazu darf die Arbeitszeit höchstens 50 Prozent der gewöhnlichen Arbeitszeit betragen und das Einkommen muss die letzten fünf Jahre bereits über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen haben. Die Elternzeit zählt bei dieser Frist mit: Nach zwei Jahren Elternzeit muss die Mutter beispielsweise in den drei Jahren davor versicherungsfrei gewesen sein.
In der Elternzeit müssen privat versicherte Mütter oder Väter weiter ihre vollen Versicherungsprämien zahlen, für Angestellte fällt in dieser Zeit der Arbeitgeberanteil weg. Einige Versicherer bieten jedoch an, die Prämien für einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten auszusetzen oder zumindest zu reduzieren.
Mit einer privaten Krankenversicherung profitiert die ganze Familie von einem hochwertigen Gesundheitsschutz – auch ohne die Familienversicherung der GKV: Sowohl die Eltern als auch die Kinder haben den Status von Privatpatienten. Bei einem Krankenhausaufenthalt können sie sich abhängig vom gewählten Tarif vom Chefarzt behandeln lassen und werden im 1- oder 2-Bett-Zimmer untergebracht. Zudem leisten private Policen in der Regel deutlich mehr bei Zahnersatz und zahlen auch für Methoden der Alternativmedizin – etwa für eine Akupunktur oder eine Behandlung beim Chiropraktiker.
Nutzen Sie den Vergleich der privaten Krankenversicherungen von CHECK24, um eine geeignete Police zu finden. Mit nur wenigen Angaben zu Ihrem gewünschten Versicherungsschutz fordern Sie Ihren individuellen Vergleich an und sparen damit bares Geld! Sind Sie sich nicht sicher, ob sich eine private Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie wirklich lohnt? Rufen Sie unsere Hotline an oder schreiben Sie eine E-Mail: Unser Experten-Team berät Sie gerne.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.