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Leistet die private Krankenversicherung auch im Ausland?

Die PKV leistet grundsätzlich auch außerhalb Deutschlands, sodass Sie auch im Ausland durch Ihre private Krankenversicherung geschützt sind. Der Versicherungsschutz ist jedoch abhängig von der Reisedauer, dem Aufenthaltsort und Ihren Tarifdetails.

Versicherungsschutz auf Auslandsreisen

Für kürzere Aufenthalte – etwa eine Urlaubsreise – leistet die PKV meist sogar weltweit. Hierbei dürfen die Auslandsaufenthalte in der Regel einen bis maximal drei Monate nicht überschreiten. Die genauen Bedingungen erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.

Bei Reisen innerhalb Europas gibt es meist keine zeitliche Beschränkung. Sie genießen Ihren regulären Versicherungsschutz, sofern Sie sich in einem EU-Staat aufhalten. Der Schutz gilt ebenfalls in Großbritannien, Island, Liechtenstein und Norwegen. Sie sind also in Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bei vorübergehenden Reisen uneingeschränkt versichert.

Behandlung als Reisegrund

Sofern Sie die Auslandsreise tätigen, um eine bestimmte Behandlung im Ausland durchzuführen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Umzug ins Ausland: Wie sind Expatriate versichert?

Handelt es sich nicht nur um eine vorübergehende Reise, sondern einen dauerhaften Umzug ins Ausland, gelten gegebenenfalls andere Konditionen. Hier ist relevant, ob Sie ins europäische oder außereuropäische Ausland ziehen und wie flexibel die Bedingungen Ihrer Versicherung in diesem Kontext sind. Die CHECK24-Experten für private Krankenversicherungen beraten Sie gerne zu dem Thema.

Umzug innerhalb Europas

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein europäisches bzw. EWR-Land verlegen, ändert sich in der Regel nichts an Ihrer privaten Krankenversicherung. Die PKV leistet grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen. Dennoch behalten sich die Versicherungsunternehmen das Recht vor, den Vertrag im Falle eines Umzugs kündigen zu können. Informieren Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrem Versicherer oder nehmen Sie unsere unabhängige Beratung in Anspruch. 

In einigen europäischen Ländern besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht im landeseigenen System. Um sich von dieser zu befreien, muss der gültige Krankenversicherungsvertrag nachgewiesen werden. Für Privatversicherte gibt es das „Certificate of Entitlement“, das vom PKV-Verband bereitgestellt wird. Dieses können Sie auf der Website des PKV-Verbandes herunterladen und ausfüllen.

Verbotene Behandlungen

Handelt es sich um Behandlungen, die in Deutschland vom Gesetzgeber nicht zugelassen sind, werden die Kosten nicht von der PKV übernommen.

Umzug außerhalb Europas

Für den Umzug außerhalb Europas gelten andere Bedingungen. In der Regel endet der Versicherungsvertrag, sobald Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in ein Land außerhalb des EWR verlegen. Einige Anbieter bieten auch in diesem Fall einen Versicherungsschutz, dies ist jedoch nicht die Regel und Sie müssten gegebenenfalls mit Einschränkungen rechnen.

Wann kommt es zu einer Anwartschaft?

Wenn Sie vor dem Umzug ins Ausland bereits wissen, dass Sie nach Deutschland zurückkehren werden, kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Die private Krankenversicherung kann für die Dauer des Auslandsaufenthaltes in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden.

Der Vorteil der Anwartschaft ist, dass Sie bei Ihrer Rückkehr Ihre vorherige Krankenversicherung zu günstigen Konditionen wieder aufnehmen können. So ist etwa keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig und Sie vermeiden Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Auslandskrankenversicherung für Reisen ins Ausland

Viele Tarife der privaten Krankenversicherer sind auf die in Deutschland üblichen Gebührenordnungen abgestimmt. Dies führt bei einer Erkrankung im Ausland oft zu einer Deckungslücke, da ausländische Ärzte und Kliniken nicht an diese Gebührenordnungen gebunden sind. Daher ist eine Auslandskrankenversicherung auch für jeden Privatversicherten sinnvoll.

Sehr gute Tarife für Singles, Paare oder Familien decken das Risiko für Urlaubsreisen und teilweise auch für Geschäftsreisen ab. Die Versicherung erstattet darüber hinaus die Kosten für einen Krankenrücktransport, der nur in bestimmten Fällen von der PKV gedeckt wird. Insbesondere bei Reisen in außereuropäische Länder wie die USA ist eine Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Tarife im Jahresschutz gibt es dabei schon für weniger als zehn Euro (Stand: 2024).

Zudem gefährden Sie mit einem solchen Vertrag nicht eine mögliche Beitragsrückerstattung Ihrer privaten Krankenversicherung. Auch eine Selbstbeteiligung, die Sie vereinbart haben, gilt dann nicht für eine Behandlung während des Auslandsurlaubs.

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