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Auch die Kinder von Beamten und Beamtenanwärtern haben Anspruch auf Beihilfe. So erhält ein Bundesbeamter beispielsweise 80 Prozent Beihilfe für seine Kinder. Für jedes beihilfeberechtigte Kind können Sie eine private Krankenversicherung über den restlichen Teil der Krankheitskosten abschließen. Sie müssen für jedes Kind daher nur einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen.
Sind beide Ehepartner als Beamte beihilfeberechtigt, wird das Kind immer demjenigen zugeordnet, welcher den Anteil des Familienzuschlags für das Kind erhält. Damit wird die Beihilfe für das Kind nur an diesen Elternteil ausgezahlt.
Über die Beihilfe sind Kinder abgesichert, solange Kindergeld für sie gezahlt wird – also in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung und maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Info:
Sollte Ihr Kind über ein Alter von 25 Jahren hinaus studieren, entfällt die Beihilfe. Es müsste dann in eine private Krankenvollversicherung wechseln und entsprechend höhere Beiträge zahlen.