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Einige Tarife zahlen Ihnen einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen. Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen können Sie bei vielen Tarifen aber trotzdem in Anspruch nehmen, ohne die Beitragsrückerstattung zu verlieren.
Die private Krankenversicherung zahlt dann im Folgejahr eine Beitragsrückerstattung aus – in der Regel per Überweisung auf Ihr Bankkonto.
Wie hoch diese Rückerstattung ausfällt, ist im jeweiligen Tarif festgelegt. Die Rückerstattung kann mehrere Monatsbeiträge ausmachen. Hierbei werden die vollen Monatsbeiträge inklusive des Arbeitgeber-Anteils erstattet, sodass dies vor allem für Arbeitnehmer sehr interessant ist.
Haben Sie einen Tarif mit Beitragsrückerstattung, sollten Sie vor dem Einreichen der ersten Rechnung prüfen, ob die Rückerstattung nicht höher als die Versicherungsleistung ist. In diesem Fall ist es günstiger, die Rechnung selbst zu zahlen und dafür im nächsten Jahr die vereinbarte Rückerstattung zu erhalten.
In den Standard- oder Basistarifen gibt es meist keinerlei Beitragsrückerstattung.