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Grundsätzlich können Sie gleichzeitig eine private und gesetzliche Krankenversicherung haben.
Dann müssten Sie vor jeder Behandlung entscheiden, ob Sie sich als privat oder gesetzlich Versicherter behandeln lassen möchten. Denn die Leistungen dürfen Sie nur über eine der Versicherungen abrechnen, eine doppelte Abrechnung ist nicht erlaubt.
Werden Sie als gesetzlich Versicherter behandelt, rechnet der Arzt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrem Arzt hingegen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen müssen.
Allerdings dürfte es in den wenigsten Fällen sinnvoll sein, neben Ihrer privaten Versicherung weiterhin die vollen Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Denn in der Regel bietet Ihnen eine private Versicherung – von einem Basistarif oder Standardtarif abgesehen – ohnehin mehr Leistungen.
Sollten Sie versicherungspflichtig werden, weil Ihr Gehalt beispielsweise unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze fällt, kann es hingegen sinnvoll sein, Ihre Krankenversicherung in eine sogenannte Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Damit sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand sowie Ihr Alter bei Abschluss der PKV und haben später – sobald Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind – die Möglichkeit, sich wieder zu diesen Konditionen zu versichern. Eine solche Anwartschaftsversicherung kostet nur einen geringen Teil der normalen Tarifbeiträge.
Anwartschaftsversicherung für Berufseinsteiger:
Waren Sie als Student privat versichert, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Selbst wenn Sie nach Ende Ihres Studiums zunächst versicherungspflichtig werden, haben Sie damit die Möglichkeit, sich später zu günstigen Konditionen wieder privat zu versichern.
Theoretisch ist es auch möglich, zwei private Krankenversicherungen gleichzeitig zu haben. Dies dürfte allerdings in den wenigsten Fällen sinnvoll sein. Selbst wenn zwei Verträge bestehen sollten, darf eine Rechnung nur bei einem Versicherer eingereicht werden.