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mehr erfahrenGrundsätzlich sollte jeder Erwerbstätige beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld vereinbaren, um sich gegen einen Verdienstausfall bei Krankheit abzusichern. Beamte und Beamtenanwärter während des Referendariats hingegen benötigen kein Krankentagegeld, da ihr Dienstherr bei einer Krankheit die Bezüge weiterzahlt.
Angestellte erhalten bei einer Erkrankung von ihrem Arbeitgeber in der Regel für bis zu sechs Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung. Gesetzlich Versicherte erhalten danach von ihrer Krankenkasse für maximal 72 Wochen ein sogenanntes Krankengeld. Kassenpatienten, die keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung haben, erhalten das Krankengeld für maximal 78 Wochen.
Danach enden die Zahlungen – auch wenn Sie noch nicht wieder gesund sein sollten. Dies wird als Aussteuerung bezeichnet.
Wer ein Krankentagegeld in der PKV versichern sollte
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Damit Sie sehen, wie hoch die Absicherung von gesetzlich Versicherten ist, hier ein Beispiel, wie das Krankengeld berechnet wird:
Beispiel: Gesetzliches Krankengeld | |
---|---|
Monats-Gehalt (brutto) | 4.000,00 € |
Monats-Gehalt (netto) | 2.602,42 € |
70 Prozent des Bruttogehalts | 2.800,00 € |
90 Prozent des Nettogehalts | 2.342,18 € |
Krankengeld pro Tag (brutto) |
2.342,18 € geteilt durch 30 Tage = 78,07 € |
- Rentenversicherung (9,3 %) | - 7,26 € |
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | - 1,01 € |
- Pflegeversicherung (1,7 %) | - 1,33 € |
- Zuschlag Kinderlose (0,6 %) | - 0,47 € |
Krankengeld pro Tag (netto) | = 68,00 € |
Krankengeld pro Monat (netto) | 2.040,04 € |
Lücke zum Nettogehalt | 562,38 € |
Privat Krankenversicherte haben auf diese Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch. Sie sollten stattdessen bei Vertragsabschluss ein Krankentagegeld vereinbaren, das ab dem 43. Tag einer Erkrankung gezahlt wird.
Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler sind nicht über einen Arbeitgeber abgesichert. Daher benötigen sie auch bei einer kürzeren Krankheit ein Krankentagegeld, um ihren Verdienstausfall zu kompensieren. Sie können dabei exakt festlegen, ab welchem Krankheitstag ein Tagegeld gezahlt werden sollte, um laufende Kosten zu decken.
Dabei gilt: Je früher ein Krankentagegeld im Krankheitsfall gezahlt wird, desto höher fallen die Monatsbeiträge für Ihre private Krankenversicherung aus. Auf der anderen Seite müssen Sie abwägen, wie viele Tage Sie ohne Verdienst mit finanziellen Reserven überbrücken können.
Sie können auch eine gestaffelte Auszahlung des Krankentagegelds vereinbaren, sodass die Versicherung beispielsweise ab dem 21. Tag täglich 50 Euro leistet. Ab dem 43. Krankheitstag könnte die Summe dann auf 100 Euro ansteigen.
Höhe des Krankentagegelds
Das Krankentagegeld sollte die Kosten für Ihren monatlichen Lebensbedarf abdecken. Diesen sollten Sie möglichst genau bestimmen, indem Sie Ihre monatlichen Ausgaben zusammenzählen und durch 30 teilen.
Als Richtwert empfehlen wir: 80 Prozent des Bruttogehalts oder 100 Prozent des Nettogehalts.
Das Krankentagegeld darf dabei zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen maximal so hoch sein wie Ihr Netto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate.
Um im Krankheitsfall das vereinbarte Krankentagegeld zu erhalten, müssen Sie bei der Versicherung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes einreichen.
Ein Krankentagegeld wird steuer- und abgabenfrei ausgezahlt. Das heißt, Sie erhalten das Geld ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen. Gezahlt wird es, bis Sie wieder gesund sind oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden sollte. Das wäre der Fall, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben könnten.
Im Online-Vergleich der privaten Krankenversicherung von CHECK24 können Sie Beginn und Höhe des Krankentagegelds auswählen.