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Haben Sie Vorerkrankungen oder eine Allergie, verlangen die Versicherer oftmals einen Risikozuschlag. Das heißt, Sie zahlen einen Aufschlag auf den normalen Beitrag für Ihre private Krankenversicherung.
Damit gleicht die Versicherung ein höheres Risiko aus, das eventuell von einer früheren Erkrankung ausgeht und zu höheren Kosten führen kann.
Damit der Versicherer prüfen kann, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag erhoben wird, müssen Sie vor Vertragsabschluss einige Gesundheitsfragen beantworten.
Hier sollten Sie nicht versuchen, gesundheitliche Probleme zu verschweigen oder zu beschönigen. Machen Sie bei den Gesundheitsfragen falsche oder unvollständige Angaben, wird die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.
Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz
Mit falschen Angaben würden Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden: Erfährt die Versicherung von verschwiegenen Vorerkrankungen, kann sie vom Vertrag zurücktreten und die Übernahme von Behandlungskosten ablehnen.
Beantworten Sie die Fragen zu bisherigen Behandlungen oder Krankenhausaufenthalten daher wahrheitsgemäß und so genau wie möglich. Fragen Sie im Zweifel Ihre Ärzte, welche Diagnosen diese in den letzten Jahren gestellt haben. Die Versicherer fragen dabei meist nach Behandlungen der letzten fünf oder zehn Jahre. Gesundheitliche Probleme oder Behandlungen, die vor dem abgefragten Zeitraum liegen und deren Behandlung ohne Folgen gänzlich abgeschlossen ist, müssen Sie hierbei nicht angeben.
Um einen Risikozuschlag zu vermeiden, empfehlen wir, möglichst frühzeitig in die private Krankenversicherung zu wechseln. Alternativ können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um sich zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung privat zu versichern.
Bei schweren Vorerkrankungen kann die Versicherung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Dann sind bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen, die mit den gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang stehen.
In seltenen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Versicherung einen Vertrag ganz ablehnt, wenn das Risiko nicht kalkulierbar oder tragbar ist.
Ein Risikozuschlag ist für den Einzelnen zwar ärgerlich, trägt aber insgesamt dazu bei, dass die Beiträge für alle Versicherten eines Tarifes stabil bleiben.
Antrag auf Rücknahme des Risikozuschlags
Zahlen Sie einen Risikozuschlag für eine Vorerkrankung und ist diese mittlerweile ausgeheilt, können Sie verlangen, dass der Zuschlag erlassen wird. Das ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG, § 41) geregelt. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellen. Eine solche Nachprüfung ist meist frühestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss möglich.
Auch bei einer privaten Krankenzusatzversicherung verlangen die Versicherer einen Risikozuschlag, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen – etwa bei einer Heilpraktikerversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung.