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Ist der Eintritt in die private Krankenversicherung auch mit Vorerkrankungen möglich?

Private Krankenversicherungen sind nicht dazu verpflichtet, jeden Versicherungsantrag anzunehmen. Bestehen bei Ihnen Vorerkrankungen, kann Ihnen der Beitritt in eine private Krankenversicherung erschwert werden. Mit vielen Vorerkrankungen ist der Eintritt in die PKV aber dennoch möglich. Hier erfahren Sie, wann Sie sich trotz Vorerkrankung privat krankenversichern können.

Wie sich Vorerkrankungen auf Ihren Eintritt auswirken können

In vielen Fällen ist der Eintritt in eine private Krankenversicherung (PKV) trotz Vorerkrankungen möglich. Ausschlaggebend dafür ist Ihr individuelles Versicherungsrisiko. Die Versicherung bewertet anhand statistischer Werte oder ärztlicher Bewertungen, wie gut sie Folgekosten der Vorerkrankungen abschätzen kann und wie hoch diese wahrscheinlich ausfallen. Je nachdem, wie hoch dieses eingeschätzt wird, haben private Krankenversicherungen mehrere Möglichkeiten, mit Ihrem Versicherungsantrag umzugehen. Allerdings gibt es auch Vorerkrankungen, die nicht versichert werden können.

  • Risikozuschlag

    Bei weniger schweren Vorerkrankungen oder Allergien verlangen die Versicherer in der Regel Risikozuschläge. Diese dienen dazu, das höhere Versicherungsrisiko abzudecken. Wie hoch ein solcher Risikozuschlag ausfällt, kann stark variieren. Da die verschiedenen Versicherungsgesellschaften eigene Risikobewertungen durchführen, kann sich ein umfangreicher Vergleich lohnen. Die Höhe des Risikozuschlags liegt meist zwischen 10 und 30 % des Grundbeitrags. Die Zuschläge fallen zusätzlich zum normalen Beitrag an, sodass sich Ihre monatlichen Kosten erhöhen. Auch starkes Über- oder Untergewicht führt meist zu einem Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag, da auch hier statistisch Mehrkosten zu erwarten sind.

  • Leistungsausschluss

    Leistungsausschlüsse werden meist nur dann vereinbart, wenn es bereits feststehende Behandlungen gibt, die klar abgrenzbar sind, wie z. B. ein fehlender Zahn. Dabei werden bestimmte Leistungen, die durch Ihre Vorerkrankung anfallen würden, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen in der PKV aufgrund gesetzlicher Mindestanforderungen keine kompletten Leistungsbereiche ausgeschlossen werden.

    Nur bei kleinen, abgrenzbaren Eingriffen

    Größere Operation, wie etwa Eingriffe am Rücken oder einem Knie, dürfen nicht von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen werden. In diesem Fall führt die anstehende Operation zu einer Ablehnung Ihres Antrags.

  • Ablehnung

    Bei schweren Vorerkrankungen mit unklarem Versicherungsrisiko ist der Eintritt in eine PKV oft schwierig. Allerdings stellt jeder Antrag auf Mitgliedschaft eine Einzelfallentscheidung dar. Sieht die Versicherungsgesellschaft in Ihrem Beitritt ein zu großes wirtschaftliches Risiko, wird Ihr Antrag in der Regel abgelehnt.

    Beispiele für Erkrankungen, die die in der Regel zur Ablehnung eines Antrags führen:

    • Diabetes
    • Schlaganfall
    • Bandscheibenvorfall
    • Suchterkrankungen
    • Epilepsie
    • Multiple Sklerose
    • Krebs
    • Trisomie 21 (Downsyndrom)
    • Psychische Erkrankung

 

Vorerkrankungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung spielen Vorerkrankungen in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Rolle. Durch die Versicherungspflicht in Deutschland müssen die Krankenkassen alle Antragssteller aufnehmen, die berechtigt sind, sich gesetzlich zu versichern. Vorerkrankungen führen dabei nicht zu erhöhten Beiträgen, denn die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidarversicherung. Das bedeutet, der Krankenkassenbeitrag wird ausschließlich anhand des Einkommens berechnet.

 

4 Tipps für den Eintritt in eine private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung

Der Eintritt in die private Krankenversicherung kann durch Vorerkrankungen erschwert werden. Daher geben wir Ihnen vier Tipps, damit ein Antrag möglichst reibungslos abläuft.

  • Beratungsangebote nutzen

    Unsere Experten der privaten Krankenversicherung kennen die Gesundheitsfragen und Annahmerichtlinien der verschiedenen Versicherungsanbieter genau und stehen Ihnen als unabhängige Berater gerne zur Seite. Die Vertretung Ihrer persönlichen Interessen steht dabei stets im Vordergrund. Der gesamte Service ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen unsere Experten Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr telefonisch unter 089 – 24 24 12 72 oder indem Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an pkv@check24.de senden.

  • Ausheilung der Vorerkrankung abwarten

    Die meisten Gesundheitsfragen beschränken sich auf Ihre Krankenhistorie der vergangenen drei Jahre. Hatten Sie in dieser Zeit weder Beschwerden noch eine ärztliche Behandlung im Zusammenhang mit Ihrer Vorerkrankung, wird diese von vielen Versicherern als ausgeheilt eingestuft. Die genaue Dauer des Zeitraums kann dabei variieren. So etwa bei psychischen Erkrankungen: Viele Versicherer fordern beschwerde- und behandlungsfreie Zeiten von bis zu zehn Jahren, damit diese als ausgeheilt gelten.

    Sollte Ihre Vorerkrankung ausgeheilt sein, ist es möglich, dass sie für die Gesundheitsprüfung nicht mehr relevant ist. Gilt Ihre Vorerkrankung für den Versicherer erst nach dem Eintritt in die PKV als ausgeheilt, können vereinbarte Risikozuschläge auch im Laufe der Zeit entfallen.

  • Früh in die PKV eintreten

    Falls Sie wissen, dass Sie sich später gerne privat versichern möchten, können Sie über einen möglichst frühen Eintritt in die private Krankenversicherung nachdenken. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder und haben weniger Vorerkrankungen. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Krankheiten, was den Eintritt in eine private Krankenversicherung erschweren kann und teurer macht. Der frühzeitige Eintritt in eine private Krankenversicherung ist ratsam, da Sie auf diese Weise langfristig von besseren Konditionen profitieren.

    Anwartschaft

    Falls Sie bereits privat versichert sind und die PKV vorübergehend verlassen müssen, können Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand durch eine Anwartschaft sichern. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die PKV eintreten, darf es in diesem Fall nicht zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommen.

  • Kinder nachversichern lassen

    Die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es, neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung in die Versicherung der Eltern aufzunehmen. Das bedeutet, dass Ihr Kind auch mit Vorerkrankungen privat versichert werden kann. Damit eine private Krankenversicherung die Kindernachversicherung anbietet, muss ein Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert sein.

    Achten Sie dabei unbedingt auf die Frist. Der Antrag auf Kindernachversicherung muss meist innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes bei der Versicherung eingehen. Bei Einhaltung der Frist werden die Vorerkrankungen Ihres Kindes von der Versicherung akzeptiert und es erhält den gleichen Versicherungsschutz wie Sie.

    Bei einer späteren Anmeldung kann die Versicherungsgesellschaft eine Gesundheitsprüfung fordern, wodurch es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung des Antrags kommen kann.

 

Warum und wie Ihr Gesundheitszustand abgefragt wird

Der Grund für die Gesundheitsprüfung ist die Art der Kalkulation in der PKV. Mit ihr kann der Versicherer das Kostenrisiko eines Versicherungsantrags bestimmen. Um Ihren Gesundheitszustand zu ermitteln, müssen Sie nicht medizinisch untersucht werden. Stattdessen stellt Ihnen der Versicherungsanbieter verschiedene Fragen rund um Ihre Gesundheit.

Beispielhafte Themen der Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung:

  • Medikamenteneinnahme
  • Offene Behandlungen
  • Sehhilfe
  • Chronische Erkrankungen
  • Operationen (auch ohne Krankenhausaufenthalt)
  • Organfehler
  • Psychische Erkrankungen
  • Größe & Gewicht
  • Krankenhausaufenthalte
  • Allergien
  • Behinderungen

Die Gesundheitsfragen können sich je nach Versicherungsanbieter unterscheiden. Falls Sie sich fragen, ob ein Versicherungsanbieter Ihren Antrag annehmen würde, wenden Sie sich gerne an unsere Experten der privaten Krankenversicherung. Egal ob Sie sich unabhängig und unverbindlich beraten lassen möchten oder Hilfe bei Ihrem Antrag benötigen.

Antworten Sie wahrheitsgemäß

Werden Vorerkrankungen oder Behandlungen vom Antragsteller verschwiegen, hat der Versicherer aufgrund einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung mehrere Rechte. So kann sie Leistungen verweigern, einen höheren Beitrag verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie dabei in der Regel nicht zurück.

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