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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass die Beitragskosten je nach gewähltem Versicherungstarif variieren und für jeden Versicherten individuell berechnet werden.
Die Höhe des Beitrags zur PKV hängt besonders von diesen Punkten ab:
Während die PKV-Kosten von diesen verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Solidaritätsprinzip. Hier zahlt jeder – unabhängig vom Eintrittsalter und seinem Gesundheitszustand – einen festgelegten Beitragssatz von seinem Einkommen.
Das bedeutet, dass gut Verdienende mehr bezahlen und mit ihren Beiträgen weniger Verdienende unterstützen. Der Gesetzgeber hat dabei für alle gesetzlichen Kassen den Leistungsumfang weitgehend festgelegt.
Bei CHECK24 werden PKV-Tarife mit Blick auf ihre Leistungen in eine von drei Tarifarten eingeteilt:
Die Preise beziehen sich auf entsprechende Tarife mit durchschnittlicher Selbstbeteiligung für die Berufsgruppen. 500 Euro pro Monat bei Angestellten und 1.000 Euro bei Selbstständigen.
Hierbei handelt es sich um preisgünstige Tarife, die in vielen Bereichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, meist aber bereits weitergehende Leistungen beinhalten.
Im Alter von 30 Jahren und einer selbstständigen Tätigkeit müssen kinderlose Privatversicherte in Tarifen mit Basis-Leistungen mit Kosten von etwa 290 Euro monatlich rechnen.
Für Angestellte, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernimmt, beginnen die Beiträge bei etwa 177 Euro.
Komforttarife bieten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und umfangreiche Leistungen. Dazu zählt unter anderem eine Chefarztbehandlung und mindestens 75 Prozent Kostenübernahme bei Zahnersatz.
Die Kosten liegen hier für einen 30 Jahre alten Selbstständigen bei etwa 327 Euro.
Arbeitnehmer müssen mit etwa 210 Euro rechnen.
Diese Bezeichnung erhalten Top-Tarife mit hervorragendem Leistungsniveau, u.a. mit 100 Prozent Erstattung beim direkten Facharzt-Besuch oder Erstattung stationärer Arztbehandlungen über dem Höchstsatz (3,5-fach).
Für einen 30 Jahre alten Selbstständigen beginnen die Premium-Tarife im CHECK24-Vergleich ab etwa 528 Euro pro Monat. Für Angestellte dagegen ab ca. 278 Euro.
Zum Vergleich: Für selbstständige GKV-Versicherte, die den Höchstbeitrag zahlen, liegen die monatlichen Kosten bei etwa 960 Euro. Gutverdienende Angestellte müssen in der GKV mit Kosten von etwa 480 Euro rechnen.
Bei Fragen rund um das Thema private Krankenversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich per Telefon oder E-Mail.
Beitragserhöhung 2024
Zum Januar 2024 stieg der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Auf gesetzlich versicherte Angestellte kamen durch diese Beitragsentwicklung jährlich bis zu 62,10 Euro Mehrkosten zu. Selbstständige müssen sogar bis zu 124,20 Euro mehr für eine gesetzliche Krankenversicherung bezahlen.
Auch wenn durch weniger Leistungen die Beitragskosten der PKV sinken, sollten Sie auf einige Leistungen nicht verzichten.
Damit sind Sie vor den größten Risiken geschützt:
Auf diese Leistungen können Sie meist weniger Wert legen:
Da die Beiträge der PKV über das Äquivalenzprinzip berechnet werden, lohnt sich die private Absicherung besonders für gut Verdienende, da sie meist für geringere Beiträge deutlich höhere Leistungen erhalten als in der GKV.
Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen ihre maximale Beitragshöhe anhand der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die 2024 bei 62.100 Euro liegt. Auch wenn ein Arbeitgeber mehr verdient, wird sein Einkommen nur bis zu dieser Grenze verrechnet. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.175 Euro.
Bis zu dieser wird das Einkommen mit 14,6 Prozent verrechnet (Selbstständige 14,0 Prozent). Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der jährlich von allen Krankenkassen individuell festgelegt wird (Ø 2024: 1,7 Prozent) und der Beitrag zur Pflegeversicherung. Für Eltern und Kinderlose unter 23 Jahren liegt dieser bei 3,4 Prozent des Brutto-Gehalts, für kinderlose Personen über 23 Jahre sogar bei 4,0 Prozent. Bis auf den Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der dabei anfallenden Beiträge.
Versicherte Person | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Ihr Anteil |
Arbeitnehmer unter 23 Jahre oder mit Kind | 843,53 € | 175,95 € | 509,74 € |
Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahre | 843,53 € | 207 € | 540,79 € |
Selbstständige unter 23 Jahre oder mit Kind | 812,48 € | 175,95 € | 988,43 € |
Kinderlose Selbstständige ab 23 Jahre | 812,48 € | 207 € | 1.019,48 € |
In jedem dieser Fälle kann der Wechsel von Ihrer GKV in eine PKV Kosten sparen:
Da zahlreiche Tarife mit ähnlichen Leistungen teilweise zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden, ist es für Versicherungsnehmer ratsam verschiedene Angebote zu vergleichen. Durch den Vergleich mit CHECK24 und die Hilfe unserer spezialisierten Berater können Sie bis zu 68 Prozent sparen.
Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss für ihre Krankenversicherung, sondern die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr, also Bund, Land oder Kommune, beteiligt sich zu einem bestimmten Prozentsatz an allen Gesundheitskosten, die durch notwendige Behandlungen oder Medikamente entstehen. Beamte benötigen daher nur eine Versicherung für den Teil der Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Es handelt sich dabei um Beihilfetarife.
Personengruppe | Beihilfesatz | Versorgungsbedarf über die PKV |
Beihilfeberechtigte Personen | 50 % | 50 % |
Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
Empfänger von Versorgungsbezügen (Ausnahme: Waisen) | 70 % | 30 % |
Ehe-, bzw. Lebenspartner | 70 % | 30 % |
Kinder und Waisen von beihilfeberechtigten Personen | 80 % | 20 % |
Für Beamte sind private Krankenversicherungen beinahe immer die bessere Wahl, da Sie besonders preiswert Zugang zu den hohen Leistungen der PKV erhalten. Auch hier lohnt sich ein Vergleich unter den verschiedenen Versicherern um Kosten einzusparen.
Für welche Kosten die Beihilfe greift, bestimmen eigene Verordnungen der Bundesländer. Mitunter gibt es hier große Unterschiede. Während in acht Bundesländern – darunter Berlin, Brandenburg und Niedersachsen - keine Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt übernommen werden, können Beamte in Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen diese ohne zusätzliche Zahlung in Anspruch nehmen.
Wahlleistungen gestattet | Wahlleistungen ausgeschlossen | Eigene Regelungen |
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Werden Wahlleistungen von der Beihilfe ausgeschlossen, können die betroffenen Beamten diese Lücke durch Wahlleistungstarife schließen. Unsere Experten der privaten Krankenversicherung beraten Sie gerne weiter, falls die Beihilfe Ihres Bundeslandes keine Wahlleistungen bezuschusst.
Bei der privaten Krankenversicherung fließt ein Teil der monatlichen Beiträge in die Altersrückstellung. Dazu enthalten alle Tarife seit dem Jahr 2000 einen zehnprozentigen Beitragszuschlag, der bis zum 60. Lebensjahr erhoben wird. Die Altersrückstellung wird dazu verwendet, die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr zu reduzieren. Das hilft, möglichen Beitragssteigerungen durch die höheren Gesundheitskosten im Alter entgegenzuwirken.
Für das Alter vorsorgen
In jungen Jahren zahlen Privatversicherte im Schnitt mehr als ihre medizinische Versorgung kostet. Im Alter sind die Behandlungskosten höher, ihre Beiträge bleiben jedoch vergleichsweise stabil.
Wenn Sie privat krankenversichert sind und Ihre Beitragskosten nach einiger Zeit senken wollen oder müssen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sie können innerhalb der Versicherung in einen Tarif mit niedrigeren Leistungen wechseln. Dadurch sinkt zwar Ihr Versicherungsschutz, allerdings verringern sich auch die Beitragskosten. Ihr Versicherungsanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie beim Wunsch nach einem Tarifwechsel in Ihrem Interesse zu beraten.
Mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung lässt sich der monatliche Beitrag zur PKV zusätzlich senken. Es handelt sich dabei um einen exakt festgelegten oder prozentualen Teil der anfallenden Kosten, den der Versicherungsnehmer selbst – beispielsweise 500 Euro im Jahr – bezahlt. Mit einem hohen Selbstbehalt spart man zwar Versicherungsbeiträge, bei gesundheitlichen Problemen muss man die Selbstbeteiligung aber nicht selten vollständig aufbringen. Vor allem, wenn Sie an Vorerkrankungen leiden, sollten Sie den Selbstbehalt daher nicht zu hoch wählen.
Hatten Sie bei Vertragsschluss eine Vorerkrankung, die mittlerweile ausgeheilt ist, können Sie eventuelle Risikozuschläge neu prüfen lassen. Eine Nachprüfung Ihres Gesundheitszustandes beim Versicherungsunternehmen ist in der Regel ab zwei Jahre nach Vertragsschluss möglich.
Reichen Sie ein Jahr lang keine Rechnungen bei Ihrer Versicherung ein, wird Ihnen oftmals eine Beitragsrückerstattung gewährt. Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, ist von Tarif und Anbieter abhängig und reicht von etwa 20 Euro bis etwa 3.000 Euro pro Jahr. In den meisten PKV-Tarifen liegt sie zwischen 75 und 200 Euro.
In manchen Fällen kann es finanzielle Vorteile bringen, geringe Rechnungsbeträge selbst zu begleichen, um dafür am Ende des Jahres die Beitragsrückerstattung zu erhalten.
Selbstbehalt als Puffer
Der Selbstbehalt kann als Puffer dienen, da die Beitragsrückerstattung erst dann verfällt, wenn Rechnungen vom Versicherer beglichen werden müssen. Haben Sie am Ende eines Versicherungsjahres beispielsweise Rechnungen von 600 Euro bei einem Selbstbehalt von 500 Euro, sollten Sie diese in den meisten Fällen nicht bei Ihrer Versicherung einreichen. Zwar müssen Sie die Differenz von 100 Euro selbst bezahlen, jedoch gelten Sie für die Versicherung als leistungsfrei und erhalten daher die Beitragsrückerstattung, die oftmals deutlich höher ausfällt. Bei vielen Versicherern sind Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen nicht an die Zahlung der Rückerstattung gekoppelt.
Aufgrund des stetigen medizinischen Fortschritts, höherer Lebenserwartungen und der Inflation müssen auch in der PKV die Beiträge immer wieder angepasst werden. Allerdings dürfen private Krankenversicherungen ihre Beiträge erst erhöhen, wenn die tatsächlichen Kosten der Versicherungsleistungen die zuvor kalkulierten um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen.
Sobald diese pro Tarif festgelegte Schwelle (meist 5 oder 10 Prozent) erreicht ist, berechnen die privaten Krankenversicherungen ihre Kosten neu und passen die Beiträge entsprechend an.
Damit Sie im Alter vor zu hohen Beitragskosten für die PKV geschützt sind, bilden die Tarife Altersrückstellungen. Sie zahlen also in jungen Jahren höhere Beiträge, die Ihre Krankheitskosten übersteigen. Dadurch kann die Versicherung Rückstellungen bilden und die Beiträge bleiben stabil, wenn Sie im Alter mehr medizinische Versorgung benötigen.
Je früher man in eine PKV wechselt, desto mehr Geld kann für das Alter angespart werden. Wer bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert war, hat außerdem die Chance auf einen Tarifwechsel in den sogenannten Standardtarif seiner PKV. Dieser bietet mindestens die Leistungen der GKV, darf aber nicht teurer sein als diese.
Wer später in die PKV eingestiegen und mindestens 55 Jahre alt ist, kann dagegen in den Basistarif seiner Privatversicherung wechseln. In diesem sind die Leistungen ebenfalls mit denen der GKV vergleichbar, während die Beitragskosten nicht höher ausfallen dürfen als in der gesetzlichen Versicherung.
Zusätzlich können Beitragsentlastungstarife abgeschlossen werden, um freiwillig mehr Rücklagen fürs Alter zu bilden. Oft entstehen dabei Fördereffekte durch den Arbeitgeberzuschuss.
Ein gesetzlich vorgegebener Mindestbeitrag existiert in der PKV nicht. Allerdings dürfen die Leistungen einer privaten Krankenversicherung die der gesetzlichen Krankenkassen nicht unterschreiten.
Für diese Minimalleistung setzen die Privatversicherungen - je nach Rahmenbedingungen des Versicherungsnehmers - unterschiedliche Kosten an. Da von den verschiedenen Versicherungen oft ähnliche Versicherungsleistungen zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden, ist es ratsam, möglichst viele Tarife miteinander zu vergleichen.
Einmal pro Jahr informiert Sie Ihre private Krankenversicherung darüber, welchen Teil des Beitrags Ihrer PKV Sie steuerlich absetzen können. Dazu müssen Sie Ihrem Versicherer Ihre Steueridentifikationsnummer zukommen lassen.
Der Versicherer übermittelt Ihre Beiträge an das Finanzamt, woraufhin Ihre Beiträge zur Basisabsicherung steuerlich berücksichtigt werden. Sie erhalten die Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz.
Die Daten in dieser Bescheinigung vermerken Sie in Ihrer Steuererklärung.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Beitrag zur Krankenversicherung
Angestellte: (14,6% + 1,7%) * 5.175 € = 843,53 €
Selbständige: (14,0% + 1,7%) * 5.175 € = 812,48 €
Beitrag zur Pflegeversicherung
Arbeitnehmer und Selbständige unter 23 Jahre oder mit Kind:
3,4 % von 5.175 € = 175,95 €
Arbeitnehmer und Selbständige ab 23 Jahre ohne Kind:
4,0 % von 5.175 € = 207 €
Anteil für Arbeitnehmer unter 23 Jahre oder mit Kind: 843,53 € + 175,95 € – 50 % Arbeitgeberanteil = 509,74 €
Anteil für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahre: 843,53 € + 175,95 € – 50 % Arbeitgeberanteil + 31,05 € Pflegezuschlag = 540,79 €
Selbstständige erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss und zahlen den vollen Versicherungsbeitrag.