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Aktuar

Der Begriff Aktuar leitet sich von dem lateinischen Wort „actuarius“ ab und bedeutet ins Deutsche übersetzt „Schnellschreiber“. Im Jahre 1994 wurde der Begriff für Versicherungen in Deutschland eingeführt. Ein Aktuar ist ein Versicherungsmathematiker, der bei einer Versicherung angestellt ist. Ein Aktuar muss versicherungstechnische Angelegenheiten überprüfen können. Um Beiträge zu berechnen und Alterungsrückstellungen nach rechtlichen Vorgaben zu bilden, nutzt er mathematische Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung und der Statistik.

Der Aktuar hat darüber hinaus die Aufgabe, Risiken zu analysieren und zu bewerten, um Strategien zu entwerfen, damit diese kompensiert werden können. Außerdem ist ein Aktuar dafür zuständig, die Finanzen eines Unternehmens zu prüfen Jede Krankenvollversicherung ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, einen Aktuar als Sachverständigen zur Überprüfung der finanziellen Lage einzustellen.

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