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Alkoholklausel

Die sogenannte Alkoholklausel ist in vielen Versicherungsverträgen zu finden. Durch sie wird ein Leistungsausschluss oder eine Leistungsminderung in Schadensfällen begründet, die unter Einfluss von Alkohol entstehen. Wer alkoholisiert einen Unfall erleidet, erhält von der privaten Unfallversicherung beispielsweise im schlimmsten Fall keine Versicherungsleistung. Je nach Versicherungsvertrag sind unterschiedliche Blutalkoholwerte festgelegt, ab denen die Versicherung nicht mehr leistet.

Info:

In der Praxis verzichten aber inzwischen fast alle PKV-Versicherer auf die Alkoholklausel, da es in der gesetzlichen Krankenversicherung auch keine solche Regelung gibt.

Das heißt, die Krankenkassen übernehmen die Kosten auch für Behandlungen und Rettungseinsätze, die Folge eines Unfalls unter Alkoholeinfluss sind.

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