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Allgemeine Krankenhausleistungen

Allgemeine Krankenhausleistungen umfassen grundlegende Behandlungen, die einem Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einem Basistarif einer privaten Krankenversicherung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zustehen. Sie lassen sich in unterschiedliche Bereiche gliedern und reichen beispielsweise von der Verpflegung bis zur Arztbehandlung. Der wohl wichtigste Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen ist die allgemeinärztliche Behandlung.

Darunter fallen alle Leistungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung als Grundversorgung übernimmt. Ausgenommen sind Sonderwünsche, wie beispielsweise eine Behandlung durch den Chefarzt. In den allgemeinen Krankenhausleistungen ist festgelegt, dass Patienten stets vom diensthabenden Arzt behandelt werden und keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer haben. Ebenfalls zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen Krankenpflege und Arzneimittel. Auch die Unterbringung des Patienten im Krankenzimmer ist Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen.

Sonderfälle

In Ausnahmefällen ist es beispielsweise erforderlich, dass eine Begleitperson zusammen mit dem Patienten untergebracht wird. Kinder dürfen normalerweise von einem Elternteil begleitet werden. In diesem Fall werden Unterkunft und Versorgung der Begleitperson von den allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt. Hat ein Patient Sonderwünsche, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, muss er in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem Basistarif die anfallenden Mehrkosten selbst tragen.

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