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Allgemeine Versicherungsbedingungen

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen(AVB) werden die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versicherung beschrieben. Ähnlich wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen die AVB vom Versicherungsnehmer akzeptiert werden, damit ein Vertrag zustande kommt. Die AVB bilden daher die Grundlage eines jeden Versicherungsvertrags. Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gibt es die Besonderen Versicherungsbedingungen, welche in manchen Fällen Sonderregelungen im Versicherungsvertrag bestimmen.

Info:

Generell beinhalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Beginn und Laufzeit des Vertrags sowie die Kündigungsfristen.

Außerdem kann sich der Versicherungsnehmer über die anfallenden Beiträge sowie über das Verhalten im Krankheitsfall oder im Falle eines Unfalls informieren. Ebenfalls in den AVB enthalten sind Fälle, in denen die Versicherung nicht haftet und der Patient die Behandlungskosten selbst zahlen muss.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden in der privaten Krankenversicherung in Musterbedingungen und Tarifbedingungen unterteilt. Die Musterbedingungen sind in der Regel für alle privaten Krankenversicherungen identisch, da diese vom Verband der Privaten Krankenversicherung festgelegt werden. Im Gegensatz dazu können Tarifbedingungen durchaus unterschiedlich sein, da sie von den Versicherern individuell erstellt werden. In den Tarifbedingungen werden die Leistungen und die zu zahlenden Beiträge aufgeführt.

Variationen in den Tarifbedingungen beachten

Vor allem in den Bereichen der Krankheitskosten und der Krankenhaustagegeldversicherung variieren die unterschiedlichen Versicherungen stark, sodass Versicherungsnehmer stets auf die Tarifbedingungen achten sollten. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung sind AVB zu finden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung wird hier nicht zwischen Musterbedingungen und Tarifbedingungen unterschieden. Im Allgemeinen unterscheiden sich die die AVB der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum voneinander, da die zu zahlenden Beiträge nicht vom jeweiligen Tarif abhängen, sondern nach einem festgelegten Beitragssatz vom Bruttoeinkommen berechnet werden. Möchten gesetzlich Versicherte Sonderleistungen in Anspruch nehmen, können sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, bei der dann die entsprechenden AVB Grundlage des Vertrags sind.

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