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Der Anrechnungsbetrag bildet den Gegenwert zur Alterungsrückstellung. Die Alterungsrückstellung wird im Laufe der Versicherungszeit aufgebaut, um die Beiträge des Versicherungsnehmers im Alter möglichst gering zu halten. Konkret bedeutet das, dass ein junger Versicherter zu Versicherungsbeginn höhere Beiträge zahlen muss, um die höheren Gesundheitskosten im Alter abzudecken.
Der Anrechnungsbetrag ist die Differenz zwischen dem jeweils aktuellen Versicherungsbeitrag und dem Beitrag, den der Versicherungsnehmer zahlen müsste, wenn er sich zu diesem Zeitpunkt neu bei der privaten Krankenversicherung versichern lassen würde. Versicherungsnehmer, die ihre Krankenversicherung seit dem Jahr 2009 abgeschlossen haben, können einen Teil ihrer Alterungsrückstellung bei einem Versicherungswechsel mitnehmen.