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Um eine Versicherung abzuschließen, muss man zunächst einen Versicherungsantrag stellen. Wenn die Versicherungsgesellschaft dem Antrag zustimmt, kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande. Der Vertrag ist rechtskräftig, wenn der Antragsteller die Annahme erhalten hat und die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Annahmepflicht. Die gesetzlichen Kassen sind verpflichtet, alle Personen anzunehmen, die nach § 5 SGB V versicherungsberechtigt sind.
Private Krankenversicherungen können Antragsteller in der Regel auch ablehnen. Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 müssen private Versicherer allerdings jeden Antragsteller, der nicht versicherungspflichtig ist, im Basistarif aufnehmen. Nimmt die PKV den Antrag an, wird der Antragsteller über die Antragsannahme unterrichtet. Dies geschieht durch Zusendung der Versicherungspolice oder Annahmeerklärung.